Deutschland: Bundeskabinett beschließt Senkung des Beitragssatzes zur Arbeitslosenversicherung

Veröffentlicht: 18:33, 15. Okt. 2008 (CEST)
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Berlin (Deutschland), 15.10.2008 – Das deutsche Bundeskabinett hat heute eine Reihe von Beschlüssen gefasst, die zu einer deutlichen Entlastung der Bürger führen sollen. So soll der Beitrag zur Arbeitslosenversicherung Anfang 2009 von 3,3 auf 2,8 Prozent zeitweilig gesenkt werden. Langfristig sollen die Beiträge zur Arbeitslosenversicherung von 3,3 auf 3,0 Prozent gesenkt werden. Auch das Kindergeld soll 2009 steigen. Vorgesehen ist eine Erhöhung um zehn Euro auf dann monatlich je 164 Euro für die ersten beiden Kinder. Für das dritte und vierte Kind soll das Kindergeld um 16 Euro steigen. Außerdem ist eine Erhöhung des Kinderfreibetrags um 200 Euro geplant.

Die Absenkung der Beiträge zur Arbeitslosenversicherung wurde durch den relativ starken Rückgang der Arbeitslosenzahlen in den letzten Jahren möglich. Die Mehreinnahmen der Bundesanstalt für Arbeit, die von der Bundesregierung mit 15 bis 16 Milliarden Euro angegeben werden, sollen so an die Beschäftigten zurückgegeben werden. Das Gesamtvolumen der Entlastung durch die Senkung des Beitrags zur Arbeitslosenversicherung beziffert die Bundesregierung auf 28 bis 30 Milliarden Euro. Bei einem angenommenen Jahresbruttoeinkommen eines Beschäftigten bedeutet das einen Einkommenszuwachs von 265 Euro im Vergleich zu 2006.

Die weiteren Beschlüsse des Bundeskabinetts sehen ein Vorziehen der ohnehin geplanten Erhöhung des Wohngeldes um drei Monate vor. Rückwirkend ab dem 1. Oktober erhalten Wohngeldbezieher 140 statt bisher 90 Euro. Weiterhin soll die Beschäftigung von Putzhilfen, Hausangestellten oder Personen zur Kinderbetreuung steuerlich stärker begünstigt werden.

Da gleichzeitig die Aufwendungen für den Gesundheitsfonds steigen, wodurch die Beiträge der gesetzlich Krankenversicherten um 0,9 Prozentpunkte angehoben werden, ergibt sich in der Gesamtrechnung ein leichter Anstieg der Gesamtsumme der Lohnnebenkosten, die sich aus den Aufwendungen für Arbeitslosen-, Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung zusammensetzen. Nach Angaben der Bundesregierung steigt der Anteil der Lohnnebenkosten ab 1. Januar 2009 auf 39,25 Prozent (gegenüber vorher 39,16 Prozent). Ziel der Bundesregierung – so heißt es in einer Pressemitteilung – bleibe es, „die paritätisch finanzierten Sozialversicherungsbeiträge unter 40 Prozent zu halten“.

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Quellen