Deutschland: Bundesinnenminister Schäuble verbietet „Heimattreue Deutsche Jugend“
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Mit dem heutigen Verbot setzen wir den widerlichen Umtrieben der HDJ ein Ende. Wir werden alles tun, um unsere Kinder und Jugendlichen vor diesen Rattenfängern zu schützen. | ||
– W. Schäuble, Bundesinnenminister anlässlich des heute erfolgten Verbots der HDJ |
Berlin (Deutschland), 31.03.2009 – Die als „rechtsextrem“ eingestufte Jugendorganisation „Heimattreue Deutsche Jugend“ (HDJ) wurde heute von dem deutschen Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble verboten. Unmittelbar danach wurden in den Bundesländern Berlin, Brandenburg, Niedersachsen und Sachsen Räumlichkeiten der Organisation von Polizeikräften durchsucht. Zur Begründung erklärte das Ministerium, die Organisation verbreite „rassistisches und nationalsozialistisches Gedankengut“. Insbesondere wird der HDJ vorgeworfen, sie missbrauche die Jugendarbeit, um Jugendliche und Kinder als Nachwuchs für rechtsextreme Organisationen heranzuziehen.
Der 1990 gegründeten Organisation gehörten laut NDR-Info bundesweit etwa 400 Mitglieder an. Mit Ferienlagern und anderen Freizeitaktivitäten versuchten die Organisatoren gezielt, Kinder und Jugendliche im Alter zwischen acht und 14 Jahren anzusprechen. Sie gilt als Nachfolgeorganisation der „Wiking-Jugend“, die am 10. November 1994 vom damaligen Innenminister Manfred Kanther verboten worden war. Das Verbot der Wiking-Jugend erfolgte damals mit der Begründung, die Organisation wolle „das Grundgesetz notfalls auch mit Gewalt abschaffen und erneut einen nationalsozialistischen Staat in Deutschland errichten“. Die „Heimattreue Deutsche Jugend“ soll ebenfalls Schulungen für Grundschulkinder in ihrem Programm gehabt haben, in denen eine Einführung in die „Rassenkunde“ geboten wurde. Den Kinder sollten Werte wie die „Blutreinheit“ des deutschen Volkes vermittelt werden, die zum „Fortbestehen des deutschen Volkes“ notwendig seien. Bereits früher durchgeführte Razzien gegen die Jugendorganisation hatten offenbart, dass die HDJ als Nachfolgeorganisation der Wiking-Jugend einzustufen ist. Der letzte Bundesführer der HDJ, Sebastian Räbiger, gehörte früher der Wiking-Jugend als der für Sachsen zuständige „Gauleiter“ an.
Das Verbot erfolgte auf der Rechtsgrundlage von Paragraf 3 des deutschen Vereinsgesetzes, das ein Verbot von Organisationen durch das Bundesinnenministerium des Innern (BMI) ermöglicht, die – so das BMI heute in einer Erklärung auf seiner Homepage – sich „in aggressiv-kämpferischer Weise gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder den Gedanken der Völkerverständigung richten“. Mehrere Landesinnenminister begrüßten die Entscheidung des Bundesinnenministers zum Verbot der HDJ.
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Quellen
- bmi.bund.de: „BMI verbietet rechtsextremistische HDJ“ (31.03.2009)
- bmi.bund.de: „Fragen und Antworten zu der Durchführung vereinsrechtlicher Maßnahmen gegen die HDJ“ (31.03.2009)
- spiegel.de: „HDJ-Verbot: Rechtsextreme Kinderfänger organisieren sich neu“ (31.03.2009)
- ndr.de: „Rechtsextreme Kaderschmiede HDJ verboten“ (31.03.2009)
- ftd.de: „Kampf gegen Rechtsextremismus: Schäuble verbietet rechtsextreme HDJ“ (31.03.2009)
- AFP via google.com: „Rechtsextreme ‚Heimattreue Deutsche Jugend‘ verboten“ (31.03.2009)
- berlinonline.de: „Neonazistische Wiking-Jugend verboten“ (11.11.1994)