Deutsche Islamkonferenz einigt sich auf die Einführung von islamischem Religionsunterricht

Veröffentlicht: 21:23, 14. Mär. 2008 (CET)
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Berlin (Deutschland), 14.03.2008 – Die dritte Plenumssitzung der Deutschen Islamkonferenz (DIK) trat gestern unter Leitung von Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) zusammen. Beschlossen wurden gemeinsame Schritte zur Verbesserung der Integration der in Deutschland lebenden Muslime in die Gesellschaft. Es bestand Konsens unter den Teilnehmern, an deutschen Schulen einen konfessionellen Unterricht für die islamische Religion einzuführen. Dazu müssen jedoch in den nächsten Jahren zunächst die Voraussetzungen geschaffen werden. Außerdem wurde vereinbart, beim Bau von Moscheen sowie in Fragen der Sicherheit und Terrorismusbekämpfung zusammenzuarbeiten.

Dem Gremium, dem je 15 Vertreter aus der Politik sowie 15 Vertreter der Muslime in Deutschland angehören, lagen bei seiner nunmehr dritten Zusammenkunft umfangreiche Arbeitsergebnisse von Arbeitsgruppen und einem Gesprächskreis vor. Sie sollen im Anschluss an die Konferenz den zuständigen Konferenzen der Fachministerien in Deutschland zur Kenntnisnahme und weiteren Umsetzung zugeleitet werden.

Als besonders schwierig wird sich dabei die Umsetzung islamischen Religionsunterrichts an deutschen Schulen gestalten, weil dazu viele bürokratische Hürden überwunden werden müssen. Dieses Projekt befindet sich bereits seit Jahren in der Vorbereitung, bereits mit einigen praktischen Erfahrungen in Modellversuchen auf der Grundlage eines Beschlusses der Regierungschefs von Bund und Ländern vom 20. Dezember 2001, die in Berlin, Niedersachsen und Schleswig-Holstein durchgeführt werden. Vor einer bundesweiten Einführung muss vor allem die Frage eines Ansprechpartners auf muslimischer Seite geklärt werden. Da der Staat für die Inhalte des konfessionsgebundenen Religionsunterrichts aufgrund der in der Verfassung verankerten Trennung von Religion und Staat nicht federführend sein kann, muss die jeweilige Religionsgemeinschaft für die Lehrplaninhalte die Verantwortung übernehmen. Dabei sind die Anforderungen zu beachten, die eine Religionsgemeinschaft erfüllen muss, um als Ansprechpartner des Staates nach Artikel 7 Abs. 3 des Grundgesetzes fungieren zu können. Diese Grundsätze wurden in einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 23. Februar 2005 formuliert. Das ist keine ganz leichte Aufgabe, da die in Deutschland lebenden 3,2 bis 3,5 Millionen Menschen muslimischer Prägung (noch einmal unterteilt – nach Angaben des BMI – in 2,4 Millionen Sunniten, knapp 500.000 Aleviten und nicht ganz 130.000 Schiiten) nur in geringem Maße organisiert sind. Nach BMI-Angaben sind etwa 10 bis 15 Prozent in Moscheevereinen und anderen Organisationsformen zusammengeschlossen. Die wichtigsten sind die DITIB (Türkisch-Islamische Union der Anstalt für Religion), der Islamrat (IR), der ZMD (Zentralrat der Muslime in Deutschland) sowie der Verband der Islamischen Kulturzentren (VIKZ) und die Alevitische Gemeinde Deutschland (AABF), die zusammen auf etwa 300.000 Mitglieder kommen. Einen gemeinsamen Dachverband der Muslime in Deutschland gibt es bislang nicht. Außerdem sind bestimmte Mindestzahlen von Schülern, für die dieses Schulfach dann angeboten wird, einzuhalten.

In Niedersachsen wird seit dem Jahr 2003 im Rahmen des Modellversuchs an inzwischen 26 Grundschulen Islam-Unterricht angeboten. Ein Ziel dieses Unterrichtsangebots ist es dabei, den Kindern mit islamischem Glauben eine Alternative zu den Koranschulen anzubieten, deren Lehrpläne nicht am Prinzip der religiösen Toleranz ausgerichtet sind, sondern die Überlegenheit des Islam über andere Religionen predigen. Ein weiterer Vorteil des Unterrichtsangebots an den staatlichen Schulen besteht darin, dass der Unterricht von ausgebildeten Lehrkräften in deutscher Sprache erteilt wird. Dadurch werden – als Nebeneffekt – auch die Kenntnisse der Schüler in der deutschen Sprache verbessert. An der Universität Osnabrück gibt es inzwischen einen Studiengang für die Lehrkräfte, die islamische Religion unterrichten wollen. Die Richtlinien für das Fach wurden dabei in Zusammenarbeit mit muslimischen Organisationen in Niedersachsen erarbeitet. Die niedersächsische Kultusministerin Elisabeth Heister-Neumann (CDU) erklärte heute, mit diesem Unterricht gebe es nur positive Erfahrungen.

In Berlin wird kein konfessionell gebundener Unterricht angeboten, sondern Kinder verschiedener Religionszugehörigkeit im Unterricht des Faches „Werte und Normen“ zusammengeführt. In Schleswig-Holstein begann der Islam-Unterricht als freiwilliges Unterrichtsangebot an zunächst acht Grundschulen mit Beginn des Schuljahres 2007/08 und orientiert sich dabei am niedersächsischen Vorbild.

Als weiterer recht konkreter Punkt, auf den sich die Islamkonferenz in Berlin gestern einigen konnte, ist die Einrichtung einer „clearing-Stelle“ beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, die die Errichtung eines Netzwerks für die gemeinsame Bildungsarbeit, die Erfassung von Ansprechpartnern auf beiden Seiten sowie die Erstellung von Informationsmaterialien zum Ziel hat.

Um die Wahrnehmung der Muslime in der Öffentlichkeit zu verbessern, wurden die Fernseh- und Rundfunkredaktionen sowie die Printmedien aufgefordert vermehrt qualifizierte Mitarbeiter mit Migrationshintergrund einzustellen, um zu einer differenzierteren und vorurteilsfreieren Berichterstattung über Muslime in Deutschland beizutragen.

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Quellen