Deutsche Bahn: Erneut Verweis einer Jugendlichen aus dem Zug
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Brieselang (Deutschland), 16.11.2008 – Die Deutsche Bahn gerät im Bereich Regio-Nordost erneut in die Kritik. Bereits zum dritten Mal innerhalb weniger Wochen wurde eine Jugendliche, die keinen gültigen Beförderungsschein vorweisen konnte, aus einem Zug verwiesen.
Eine 14-Jährige aus Brieselang im Havelland hatte in den Morgenstunden des 10. Novembers 2008 bereits um 7 Uhr eine Bahnfahrt zur Schule unternommen. Dabei wurde sie von einer Schaffnerin kontrolliert, wobei sich herausstellte, dass sie ein Freizeitticket besaß. Da dieses jedoch erst ab 14 Uhr gültig gewesen wäre, entschuldigte sich das Mädchen mehrfach bei der Kontrolleurin. Diese versuchte nun, ein erhöhtes Beförderungsentgelt von dem Mädchen zu erhalten. Als dieses die Summe von 40 Euro nicht aufweisen konnte, hätte die Schaffnerin nach Angaben eines Artikels auf 123recht.net die Personalien des Mädchens feststellen können oder bei deren Weigerung zwecks Identifikation die rechtliche Möglichkeit gehabt, die Polizei und die Eltern zu benachrichtigen. Somit hätte die Summe später bezahlt werden können. Ob die Personalien aufgenommen wurden, geht aus den Quellen nicht hervor. Konträr zu den Bestimmungen der Bahn bestimmte die Schaffnerin, die nach eigenen Angaben wegen eines Urlaubs nicht von den ähnlichen Fällen mitbekommen hatte, dass die 14-Jährige den Zug zu verlassen habe. Das Mädchen wurde schließlich, nachdem es zuhause angerufen hatte, von seiner Mutter abgeholt.
Die Schaffnerin wurde aufgrund des Vorfalls zunächst suspendiert. Die Bahn sandte außerdem einen Sonder-Kurzmitteilung auf die Mobiltelefone der 750 Kundenbetreuer in Berlin, Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern, um diese nochmals über die entsprechende Regelung aufzuklären, dass Jugendliche nicht aus dem Zug geworfen werden dürfen. Auch eine Behandlung des Themas in Schulungen wurde angeordnet.
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Quellen
- naumburger-tagblatt.de: „Schaffnerin verweist 14-Jährige des Zuges“ (11.11.2008)
- 123recht.net: „Schwarzfahren: Zivilrechtliche Konsequenzen“ (05.01.2006)