Deutsch-Türke Kurnaz kommt nach langjähriger Haft aus Guantánamo frei

Artikelstatus: Fertig 15:48, 26. Aug. 2006 (CEST)
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Berlin (Deutschland), 26.08.2006 – Außenminister Frank-Walter Steinmeier hat auf einer Pressekonferenz bestätigt, dass die Entlassung des in dem amerikanischen Gefangenenlager Guantánamo internierten Deutsch-Türken Murat Kurnaz („Bremer Taliban“) kurz bevorstehe. Steinmeier sprach am Donnerstag, den 24. August in Berlin von „erfolgreichen Verhandlungen zwischen der Bundesregierung und den USA“. Unterdessen wurde von der Regierung bestätigt, dass Murat Kurnaz in Deutschland angekommen und zu seiner Familie in Bremen zurückgekehrt sei. Noch am Mittwoch hatte Thomas Steg, stellvertretender Sprecher der Bundesregierung, auf der Regierungspressekonferenz auf Nachfragen von Journalisten Gerüchte über eine baldige Freilassung von Murat Kurnaz dementiert. Der Regierungssprecher sagte aber, dass sich der Außenminister und die Bundeskanzlerin Angela Merkel in den vergangenen Wochen wiederholt für die Freilassung des Guantanamo-Häftlings eingesetzt hätten. Kurnaz' Anwalt Bernhard Docke teilte mit, dass für Freitag in Bremen eine Pressekonferenz anberaumt sei, auf der Kurnaz jedoch nicht anwesend sein werde. Zuvor hatte Reuters berichtet, dass Murat Kurnaz sich vor Journalisten über die Haftbedingungen in Guantánamo äußern werde. Kurnaz wurde nach eigenen Angaben gefoltert und misshandelt; zum Beispiel wurde er auf Guantánamo tagelang grellem Neonlicht ausgesetzt. In Afghanistan hätten ihn die US-Soldaten mit Essensentzug, Schlägen, Isolationshaft in Fesseln, sexuellen Demütigungen und Drohungen gefoltert. Außerdem habe man ihn mit Elektroschocks gequält, den „Kopf in einen Eimer mit kaltem Wasser getaucht“ und unter der Drohung, ihn zu erschießen, dazu gezwungen zu kooperieren. Nach einem Bericht des Hamburger Abendblatts und anderen Zeitungsartikeln, die sich auf die Angaben des Anwalts stützen, soll Murat Kurnaz sogar noch während des Transports nach Deutschland in Ketten gelegt worden sein, seine Augen seien verklebt worden. „Kurnaz wurde gehalten wie ein Tier“, so Kurnaz' Anwalt Bernhard Docke.

Außenminister Frank-Walter Steinmeier mit der amerikanischen Außenminister Condoleezza Rice
International heftig umstrittenes Internierungslager Guantánamo

Thomas Steg verteidigte auf der Pressekonferenz am 25. August die rot-grüne Vorgängerregierung gegen die Unterlassungsvorwürfe von Bernhard Docke und sagte, dass die Entscheidungen der Regierung unter Gerhard Schröder „immer wohlüberlegt“ gefällt wurden. Er sehe deshalb keinen Anlass, das Verhalten der Regierung zu kommentieren oder zu bewerten. Vorausgegangen waren heftige Anschuldigungen von Kurnaz' Anwalt, welcher der Vorgängerregierung Indifferenz und politische Passivität im Fall Kurnaz vorgehalten hatte. Er habe sich damals aktiv für die Freilassung seines Mandanten eingesetzt, die Bundesregierung jedoch habe mit dem Hinweis auf fehlende Gesprächsbereitschaft der Amerikaner nichts unternommen. Zudem wirft Docke der ehemaligen Bundesregierung vor, ein Angebot der US-Regierung im Jahr 2002, Kurnaz freizulassen, abgelehnt und damit seine Gefangenschaft auf Kuba in die Länge gezogen zu haben.

Amnesty International (AI) begrüßte unterdessen die Freilassung von Murat Kurnaz. Gleichzeitig erneuerte die Menschenrechtsorganisation ihre Forderung an die US-Regierung, das US-Gefangenenlager auf Kuba zu schließen. Ferdinand Muggenthaler, USA-Experte von AI Deutschland, kritisierte, dass Kurnaz trotz offensichtlicher Unschuld ohne Erhebung von Anklage, Gerichtsurteil und Kontakt zu Außenwelt auf Guantánamo festgehalten wurde. Seiner Meinung würde die US-Regierung weiterhin systematische Menschenrechtsverletzungen für den Kampf gegen den Terrorismus in Kauf nehmen.


Die Linksfraktion kritisierte in einer Pressemitteilung die Auskunftspolitik der Bundesregierung und forderte ein „politisches Nachspiel“. Sie habe Informationen über den Verbleib und das Rückkehrdatum des Deutsch-Türken absichtlich zurückgehalten und die Mitglieder des Parlamentarischen Kontrollgremiums im Dunkeln gelassen, so Jan Korte, Mitglied des Innenausschusses. Nur auf den öffentlichen Druck, ein Urteil des Bremer Verwaltungsgerichts und das Insistieren der Linksfraktion hin habe die Bundesregierung die Verhandlungen mit der US-Regierung aufgenommen. Zudem vermutet die Linksfraktion, dass deutsche BKA-Beamte Murat Kurnaz in Guantánamo verhört haben und so von der „rechtswidrigen Inhaftierung“ profitierten. In zwei Kleinen Anfragen an die Bundesregierung (16/1223 & 16/1354 (Antwort), 16/1390 & 16/1602 (Antwort)) hatte die Linksfraktion bereits mehrere Male Fragen zum Verbleib und zur geplanten Rückkehr von Murat Kurnaz gestellt. Die Bundesregierung verweist in ihren Antworten auf den „Bericht der Bundesregierung zu Vorgängen im Zusammenhang mit dem Irakkrieg und der Bekämpfung des internationalen Terrorismus“, der jedoch zu großen Teilen der Geheimhaltung unterliegt oder als Verschlusssache eingestuft wurde und deshalb nur den Mitgliedern des Parlamentarischen Kontrollgremiums (PKGr) vorliegt. Außerdem verweist die Bundesregierung darauf, dass sie sich zu Themen, die der Geheimhaltung unterliegen, also beispielsweise Fragen, die die Tätigkeit der deutschen Nachrichtendienste betreffen, nur in den dafür vorgesehenen Gremium äußere. Auch Spekulationen über eine möglicherweise ausgesprochene Einreiseverweigerung für Murat Kurnaz im Jahr 2002 durch die damalige Bundesregierung kommentiert die heutige Bundesregierung nicht und verweist auf die als geheim klassifizierten Dokumente.

Erst die Entscheidung des Supreme Courts der Vereinigten Staaten ermöglichte es, dass die auf Kuba Inhaftierten gegen ihre Klassifizierung als „feindliche Kämpfer“ gerichtlich vorgehen konnten

Die offene Fassung des Berichts enthält keinerlei Passagen über Murat Kurnaz. Zudem äußerte sich das Auswärtige Amt in einem Telefongespräch gegenüber Wikinews zurückhaltend zu dem Fall, da auch die Ereignisse rund um die Festnahme des Murat Kurnaz Gegenstand des Untersuchungsausschusses seien, der klären soll, ob, zu welchem Zweck und auf welcher rechtlichen Grundlage Reisedaten von Murat Kurnaz an libanesische und US-amerikanische Sicherheitsbehörden weitergeleitet wurden. Mittlerweile hat die FDP angekündigt, sie wolle Murat Kurnaz als Zeuge vor den Untersuchungsausschuss laden. Das kündigte der FDP-Innenexperte Max Stadler am Samstag in der „Berliner Zeitung“ an. Es solle untersucht werden, „ob aus außenpolitischer Rücksichtnahme gegenüber den USA die damalige Bundesregierung mit zu wenig Nachdruck auf die Freilassung von Kurnaz hingewirkt hat“. Der Grünen-Politiker Hans-Christian Ströbele schloss sich der Forderung an. Die Mitglieder des PKGr stufen in ihrer Bewertung des Berichts der Bundesregierung die Qualifizierung von Verdächtigen als „ungesetzliche Kämpfer“ („unlawful combatants“) beziehungsweise „feindliche Kombattanten“ („enemy combatants“) als völkerrechtswidrig ein und fordern ein rechtsstaatliches Verfahren. Das unter anderem von der Linksfraktion kritisierte Verhör des Murat Kurnaz in Guantánamo durch BKA-Beamte sei jedoch vor dem Hintergrund von „Hinweisen auf eine in Bremen möglicherweise existierende islamistische Terrorzelle mit Querverbindungen zur ‚Hamburger Terrorzelle‘ um Mohamed Atta, die für die tragischen Anschläge vom 11. September 2001 verantwortlich war,“ erforderlich gewesen.

Auch die Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen forderte von der Bundesregierung, sich nach der Freilassung von Murat Kurnaz aktiv für die Schließung des Gefangenenlagers auf Kuba einzusetzen. In einer Pressemitteilung rufen Jürgen Trittin und Volker Beck die Bundeskanzlerin Angela Merkel dazu auf, sich gegenüber Bush für die „Wahrung von Menschenrechten und Völkerrecht“ stark zu machen. Sie bezeichnen die Existenz des Internierungslagers als einen „Skandal“ und „völlig inakzeptabel“.

Kurnaz war im Jahr 2002 von amerikanischen Spezialeinheiten in Pakistan aufgegriffen worden und wurde seitdem ohne Anklageerhebung in Guantánamo festgehalten. Ihm wurde von amerikanischer Seite vorgeworfen, Verbindungen zur al-Qaida unterhalten und die afghanische, radikal-islamische Taliban unterstützt zu haben.

Hier stand einmal ein Bild von Gerhard Schröder, das von den Commons aus eingebunden wurde, dort aber gelöscht wurde.

Wahlkämpfer Schröder: Lehnte seine Bundesregierung im Jahr 2002 die Freilassung von Murat Kurnaz ab?

Nachdem der Oberste Gerichtshof der Vereinigten Staaten 2004 in einem historischen Urteil entschieden hatte, dass die auf Kuba gefangenen Häftlinge das Recht haben, gegen ihre Internierung vor amerikanischen Gerichten zu klagen, und dass die Entscheidung über den Status der mutmaßlichen Terroristen in der Zuständigkeit amerikanischer Gerichte liege, entschied Richterin Greens vom US-Bundesbezirksgericht für den Bezirk Columbia im Jahr 2005, dass Murat Kurnaz den fünften Zusatzartikel der amerikanischen Verfassung, nach dem Strafprozesse für Verbrechen nur in Folge einer Anklage durch die Grand Jury erlaubt sind und der das Verhängen von Strafen ohne ordentlichen Gerichtsprozess verbietet, geltend machen könne. Zudem sei das Verfahren, mutmaßliche Terroristen als „feindliche Kämpfer“ zu deklarieren und ihnen so das Recht auf ein ordentliches Verfahren zu verneinen, rechtswidrig; es verletze „durch die Verfassung garantierte rechtsstaatliche Grundsätze“ und die Genfer Konventionen, so befand die Richterin. Das „Combatant Status Review Tribunal“ (CSRT), das den Status der als „feindliche Kämpfer“ eingestuften Häftlinge auf Guantánamo überprüfen und gegebenenfalls ändern sollte, habe sich bei der Mehrzahl seiner Entscheidungen auf als geheim klassifiziertes Material gestützt, das jedoch den Internierten nicht zugänglich gemacht wurde. Zudem war den Häftlingen das Recht auf Rechtsbeistand verwehrt worden, der das Material, auf das das CSRT seine Entscheidungen beruhen ließ, hätte prüfen und anfechten können. Auf der Grundlage des nicht klassifizierten Materials lasse sich, so das Gerichtsurteil, nicht schlussfolgern und beweisen, dass Murat Kurnaz Verbindungen ins terroristische Milieu – zu al-Quaida – unterhalte. Da die US-Regierung bei der nächsthöheren Instanz in Berufung ging, wurde die Freilassung von Murat Kurnaz lange verzögert.

Zwischenzeitlich waren auch in Deutschland die Bedingungen für eine Rückkehr Kurnaz' nicht gegeben. Der Bremer Innensenator Thomas Röwekamp (CDU) entzog dem Deutsch-Türken im August 2004 die unbefristete Aufenthaltserlaubnis mit der Begründung, Murat Kurnaz habe sich länger als sechs Monate außerhalb Deutschlands aufgehalten und die Fristverlängerung, die vom Gesetz gefordert werde, bei der Stadt Bremen nicht beantragt. Im November 2005 erklärte das Bremer Verwaltungsgericht die Entscheidung des Innensenators für nichtig und erklärte, dass die „unbefristete Aufenthaltserlaubnis des Klägers nicht erloschen ist“. Die „im Hinblick auf die besonderen Umstände im Fall des Herrn Kurnaz durch das Verwaltungsgericht Bremen getroffene Entscheidung“ wollte die Bundesregierung aus grundsätzlichen Erwägungen nicht kommentieren.

Der Spiegel berichtet, dass die Bremer Staatsanwaltschaft unter Leitung von Uwe Picard das Ermittlungsverfahren gegen Kurnaz wegen des Verdachts auf Bildung einer terroristischen Vereinigung erneut aufnehmen und sich dementsprechend mit seinen Verteidigern in Verbindung setzen werde.

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Quellen

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