Demjanjuks Verfassungsbeschwerden wurden nicht angenommen
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München (Deutschland), 22.10.2009 – Die Verfassungsbeschwerden des wegen Beihilfe zum Mord in 27.900 Fällen angeklagten John Demjanjuk sind am 21. Oktober 2009 gescheitert.
Mit der Nichtannahme der beiden Verfassungsbeschwerden zur Entscheidung vor dem Bundesverfassungsgericht sind auch die beiden Eilanträge des mutmaßlichen NS-Kriegsverbrechers erledigt. Mit den Beschwerden wollte Demjanjuk die Aufhebung der Untersuchungshaft und Einstellung des Strafverfahrens erreichen.
Der Anwalt Demjanjuks wies darauf hin, dass Demjanjuk vermutlich nicht mit einer höheren als der bereits in Israel verbüßten Strafe von sieben Jahren rechnen müsse. Zudem seien Demjanjuks Chancen gering, das Ende des Prozesses in München mitzuerleben. Dieser soll am 30. November vor dem Landgericht München II beginnen und 35 Verhandlungstage lang bis voraussichtlich Mai 2010 andauern.
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Quellen
- faz.net mit ddp: „Bundesverfassungsgericht: Demjanjuk scheitert mit Verfassungsbeschwerden“ (21.10.2009)