Datenschützer erklären Ticketvergabe für WM 2006 als gesetzeswidrig

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Köln (Deutschland), 17.02.2005 – Die Vergabe der Eintrittskarten für die Fußball-Weltmeisterschaft 2006 in Deutschland ist ins Visier deutscher Datenschützer geraten. Sie erklären das Vergabeprozedere für gesetzeswidrig und damit für unzulässig. Speziell der deutsche Bundesbeauftragte für den Datenschutz, Peter Schaar, hat sich des Themas angenommen und die Vergabe öffentlich kritisiert.

Schaar geht es dabei insbesondere um die Abfrage persönlicher Daten der Kartenbesteller. Im Internet werden bei dem Bestellvorgang Daten wie Staatsangehörigkeit, Geburtsdatum, Personalausweisnummer, Zuordnung als Fan zu einer Nation sowie ihre E-Mail-Adresse als zwingend notwendig angefordert.

Auch das deutsche Innenministerium wurde von Schaar angegriffen. Ursache für die Abfrage der Daten sei eine Vorgabe des Bundesinnenministers, er habe die Sammlung bestimmter Daten angeregt. Bitten zur Korrektur dieses Verfahrens wurden bisher abgelehnt. Schaar hatte bereits Protest eingelegt und erhielt eine nicht befriedigende Antwort. Daraufhin ist Schaar an die Öffentlichkeit gegangen. Er sieht in dem momentanen Ablauf rechtlich einen Widerspruch zum Personalausweisgesetz. Ausserdem könnten die gespeicherten Daten zweckentfremdet und von Dritten, zum Beispiel der Werbeindustrie, wiederverwertet werden.

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Quellen