Datenauslieferung an die Vereinigten Staaten: Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung veröffentlicht Geheimdokument

Veröffentlicht: 22:07, 25. Sep. 2008 (CEST)
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Deutschland, 25.09.2008 – Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung hat am heutigen Donnerstag das Geheimdokument veröffentlicht, das die Datenauslieferung an die USA regelt. In diesem wird unter anderem festgehalten, dass es keine Begrenzung bei der Abfrage von Daten gibt. Egal, ob ein begründeter Verdacht vorliege oder nicht – die USA könnten jederzeit Daten abfragen. Dabei würden auch Fingerabdrücke und eventuell vorhandene DNA-Spuren übertragen. In dem Geheimdokument steht ebenfalls nicht, welche US-Behörden Zugriff haben sollen. Die abgefragten Daten dürften außerdem in den USA keineswegs bloß zu dem Zweck eingesetzt werden, zu dem sie ursprünglich abgefragt wurden.

Weiter sollen die Betroffenen niemals von dem Datenaustausch erfahren. Sollten sie doch davon Kenntnis erhalten, so gebe es keine wirksame Möglichkeit, sich dagegen zu wehren, schreibt der AK Vorratsdatenspeicherung auf seiner Website. Europäern werde ferner verweigert, unabhängige Gerichte anzurufen, um sich gegen irrtümliche oder illegale Maßnahmen der US-Behörden zu wehren.

Die Geheimklauseln aus dem Dokument seien „alamierend“. Barry Steinhardt, seines Zeichens Direktor der US-amerikanischen Bürgerrechtsorganisation ACLU, warnte erst vor kurzem: „Falls Europa einem Datenaustausch mit den USA […] zustimmt, werden Europäer einen weitaus geringeren Schutz ihrer Daten in den USA genießen als US-Bürger in Europa. Die US-Datenschutzgesetze sind schwach; sie bieten den eigenen Staatsbürgern wenig Schutz und Nichtamerikanern praktisch überhaupt keinen.“

Auf der Seite des AK Vorratsdatenspeicherung ist das Dokument zusammen mit einer Zusammenfassung (durch den AK) auch im Wortlaut zu lesen.

Quellen