Das verlorene Penthouse, muss Elsner ausziehen?
Veröffentlicht: 13:33, 3. Okt. 2008 (CEST) Bitte keine inhaltlichen Veränderungen vornehmen. |
Wien (Österreich), 03.10.2008 – Die BAWAG P.S.K. Bank für Arbeit und Wirtschaft und Österreichische Postsparkasse AG, wie die BAWAG eigentlich heißt, konnte einen ersten Erfolg gegen Ruth Elsner, Ehefrau von Helmut Elsner, erzielen.
Unter dem damaligen Generaldirektor Zwettler der BAWAG, welcher Nachfolger von Helmut Elsner war, verkaufte die Bank ein Penthouse im Jahr 2005 in bester Wiener Innenstadtlage zu einem sagenhaft günstigen Preis von nur 475.000 € ohne Umsatzsteuer an die Ehefrau des Direktors. Da sich Helmut Elsner derzeit aufgrund des BAWAG-Skandals in Untersuchungshaft befindet, bewohnt seine Ehefrau, welche sich „zwangsgeschieden“ fühlt, das Penthouse alleine.
Das Landesgericht für Zivilrechtssachen Wien, welches schon zuvor die Grundbuchseintragung mittels „Einstweiliger Verfügung“ gestoppt hatte, hat nun in erster Instanz der Bank Recht gegeben. Hauptargument ist, dass der Aufsichtsrat der Bank zustimmen hätte müssen. Da gegen dieses erstinstanzliche Urteil das Rechtsmittel der Berufung zulässig ist, ist diese Entscheidung nicht rechtskräftig. Es wird erwartet, dass das Urteil angefochten wird. Da dieses Urteil auch nicht vollstreckbar ist, kann derzeit auch keine Räumung erfolgen. Daher kann Helmut Elsners Ehefrau Ruth bis zur Vollstreckbarerklärung im Penthouse verbleiben.
Helmut Elsner selbst sieht sich als politisches Opfer und rechnet aus der Zelle mit politischen Weggefährten und Mitangeklagten ab.
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Quellen
- diepresse.com: „Bawag will Penthouse zurück: Muss Ruth Elsner ausziehen?“ (01.10.2008)
- derstandard.at: „Bawag fordert Penthouse zurück“ (01.10.2008)
- derstandard.at: „Elsner kritisiert Richterin aus der Zelle“ (21.09.2008)
- kurier.at: „Ruth Elsners bescheidenes Leben“ (03.10.2008)
- kurier.at: „Die Bawag-Schnäppchen-Jäger unter sich“ (03.10.2008)