Crystal Cathedral beantragt Gläubigerschutz

Veröffentlicht: 14:20, 19. Okt. 2010 (CEST)
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Los Angeles (Vereinigte Staaten), 19.10.2010 – Die südkalifornische Megachurch The Crystal Cathedral hat am Montag, den 18.10.2010, Gläubigerschutz nach Kapitel 11 des US-Bundesinsolvenzgesetzes beantragt. Das mit 55 Millionen US-Dollar verschuldete Missionswerk musste nach eigenen Angaben diesen Schritt gehen, da sich ein Teil der Gläubiger, der 7,5 Millionen US-Dollar repräsentiert, nicht auf Gespräche über eine Stundung einlassen wollte und mit gerichtlichen Mitteln zur Vollstreckung gedroht habe.

Die „Crystal Cathedral“ in Garden Grove, Kalifornien (2007), Archivfoto

Ein Insolvenzverfahren nach Kapitel 11 bedeutet keineswegs das Aus für den Antragsteller. Im Gegenteil wird er vorübergehend vor der Vollstreckung von Schuldtiteln geschützt, um ihm eine Reorganisation zu ermöglichen, die ihn wieder in den Zustand der Zahlungsfähigkeit versetzt und damit eine nachhaltige Aufrechterhaltung des Betriebs ermöglicht. Würde hingegen eine Liquidierung des Crystal Cathedral angestrebt, so würde ein Insolvenzverfahren nach Kapitel 7 eingeleitet.

Die 1955 von dem bekannten „televangelist“ Robert Schuller gegründete Kirche mit der namensgebenden Glasfassade und ihren 3.000 Sitzplätzen ist insbesondere durch die überregionalen Liveübertragungen der Gottesdienste im Fernsehen bekannt. Für ihre finanziellen Schwierigkeiten gab sie die derzeitige konjunkturelle Lage in den USA und damit sinkende Spendeneinnahmen an. Bisherige Sparmaßnahmen beinhalten die Einstellung der Ausstrahlungen in einigen regionalen TV-Märkten sowie Kürzungen beim Kirchenchor.

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Quellen