Cross-Border-Leasing-Verträge der TIWAG unter Kritik: Unternehmen klagt Online-Kritiker

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Innsbruck (Österreich), 24.03.2005 - Cross-Border-Leasing (CBL) gerät ins Kreuzfeuer der Kritik. In Österreich erwirkte ein Energieversorger die Sperrung einer kritischen Website.

CBL ist ein Leasing über Staatsgrenzen hinweg. Typischerweise wird dabei ein Objekt zunächst von einem Leasing-Geber an den Leasing-Nehmer geleast, der dieses Objekt dann direkt wieder an den Leasing-Geber zurückvermietet. Befinden sich Leasing-Geber und Leasing-Nehmer jedoch in geeigneten, unterschiedlichen Staaten mit verschiedenen Rechtsauffassungen, so kann es bilanztechnisch zwei Eigentümer für ein und desselben Objektes geben. Aufgrund entsprechender Abschreibungen entstehen durch dieses bilanztechnische Vorgehen Steuervorteile in den einzelnen Ländern, an welchen die beteiligten Unternehmen entsprechend profitieren. Eine tatsächliche Wertschöpfung findet bei diesem Vorgang nicht statt, das in den USA domizilierte Unternehmen kann dort jedoch Steuervorteile geltend machen, die es mit dem ausländischen Partner teilt. Die langfristige wirtschaftliche und politische Bewertung ist daher oft kritisch hinterfragt worden. Derzeit bestehen vor allem als „sale and lease back“ bezeichnete, meist sehr langfristige Verträge. In diesen verkauft beispielsweise eine Kommune für 100 Jahre öffentliches Eigentum in die USA, etwa Straßenbahnen oder Abwasseranlagen, und mietet diese für einen bestimmten Zeitraum zur Nutzung wieder zurück.

CBL wurde noch vor wenigen Jahren von vielen Kommunen als Geldquelle zur Haushaltssanierung verwendet. Seit einer Gesetzesänderung in den USA im Jahre 2004 werden von der US-Steuerbehörde IRS solche Vertragskonstellationen aber als unzulässige steuervermeidende Finanztransaktionen bewertet, weil das Geschäft in der „real economic substance“, also dem wahren wirtschaftlichen Gehalt nach betrachtet wird, und nicht seiner formalen Struktur gemäß. Die steuerliche Abschreibbarkeit ist damit für den Investor nicht mehr gegeben. Dieser hat jedoch seine Kalkulationen auf eine über sehr lange Vertragsfristen mögliche Abschreibung basiert. Im Ergebnis entstehen den US-amerikanischen Investoren finanzielle Schäden, die sie im Rahmen ihrer Eigentumsansprüche an dem Objekt auszugleichen versuchen. Ebenso sind Schadensersatzklagen zu befürchten.

Das Instrument der Cross-Border-Leasing Verträge ist daher seit 2004 Gegenstand vieler Debatten geworden. Insbesondere besteht die Gefahr von Schadensersatzforderungen in zweistelliger Millionenhöhe. In Deutschland laufen derzeit in Hamburg, Köln und Wuppertal Verwaltungsklagen zur Klärung der Situation. Unter einem eigenen Forum informiert eine Kampagne zu den Hintergründen. Weitere 30 Fälle sind in der Wikipedia aufgelistet.

Der Fall Tiwag

Eine besonders aktuelle und für die Netzwelt interessante Auseinandersetzung spielt sich derzeit in Tirol ab und betrifft die TIWAG, die Tiroler Wasserkraft AG in Innsbruck, die sich als öffentliches Versorgungsunternehmen im Besitz des Landes Tirol um die regionale Stromversorgung kümmert. So betrieb Markus Wilhelm unter www.dietiwag.at eine Webseite, die sich kritisch mit der Strategie dieses Unternehmens beschäftigt. Die Webseite ist nicht immer 100-prozentig politisch korrekt, doch das ist nachvollziehbar: Einwohner, Bergbauern, Hütten- und Hotelbesitzer Tiroler Täler beurteilen die Bauaktivitäten von Wasserkraftunternehmen nun einmal anders als es deren Vorstände und Planer tun.

Nun hat Wilhelm angekündigt, Details zu den Cross-Border-Leasing Verträgen der TIWAG auf seiner Webseite zu veröffentlichen und die Vertragspartner der TIWAG zu nennen. Nur wenige Tage später wurde seine Domäne und die Webseite http://www.dietiwag.at von der österreichischen Internet-Registratur ohne Vorliegen einer richterlichen Anordnung und unter allgemeinem Hinweis auf eine vorliegende Rechtsverletzung vom Netz genommen. Die kritische Webseite ist seit kurzem unter der neuen Adresse www.dietiwag.org wieder erreichbar. Unter einer anderen Top-Level-Domäne betrieben, unterliegt zumindest die Adresse nun nicht mehr dem Zugriff der österreichischen Rechtssprechung. Zugleich laufen Bestrebungen, weitere Kopien dieser Site im Internet zu realisieren.

Streitpunkte in der Causa TIWAG

Was sind die Standpunkte der beiden Parteien in der „Causa TIWAG“?

Markus Wilhelm hat auf der Seite www.dietiwag.at, neu nun auf www.dietiwag.org, eine Liste mit rund 20 vorwiegend ausländischen Firmen, die als Geschäftspartner der TIWAG bei den Millionen-Geschäften aufgetreten sind. Ebenso kündigt er die Nennung weiterer Vertragsdetails an. Er kritisiert, dass die Verträge eines öffentlichen Energieversorgers im Besitz der öffentlichen Hand streng geheim gehalten werden, dass die umfangreichen englischsprachigen Vertragsdokumente selber aus gebührenrechtlichen Gründen im Ausland lägen und auch nie vom Eigentümer der TIWAG, dem Land Tirol, im Landtag genannten Landesparlament diskutiert wurden. Auch der Aufsichtsrat habe die vollständigen Verträge nie gesehen. Eine so wichtige rechtliche Angelegenheit müsse öffentlich diskutiert werden, vor allem auch, weil wichtige Positionen der TIWAG in Personalunion von Landespolitikern ausgefüllt werden und die gesamte Tiroler Bevölkerung betroffen ist.

„Die TIWAG“ warnt ihrerseits über ihre Anwälte, dass sie zu einer Geheimhaltung von Vertragsdetails gehalten ist und daher auch juristisch gegen eine Veröffentlichung vorgehen werde. Konkret geht es bei den Geschäften der TIWAG um ein Volumen von 1,496 Milliarden US-Dollar, welche Cross-Border-Leasing Steuergewinne von 201,3 Millionen Euro ausgelöst haben. In der von Wilhelm veröffentlichten Klageschrift heißt es, dass seine Vorgangsweise offensichtlich dazu diene, der TIWAG „absichtlich und sittenwidrig“ Schaden zuzufügen. Auf seinem Internet-Forum würden der Energieversorger und dessen leitende Organe „massiv diskreditiert“ Wilhelm habe es bei sonstiger Exekution zu unterlassen, Geschäftsgeheimnisse, insbesondere Informationen und Unterlagen über das Cross-Border-Leasing betreffend das Kraftwerk Sellrain-Silz zu verbreiten oder zu veröffentlichen.

Kritische Wertung

Die Verträge der TIWAG wurden im Jahre 2001 geschlossen. Seit einer Gesetzesänderung in den USA im Jahre 2004 sind sie, zumindest nach neuerem amerikanischen Recht, möglicherweise ungültig geworden. Auch ist derzeit unklar, welche wirtschaftlichen Folgen aus der neuen Rechtssituation entstehen könnten. Angesichts der finanziellen Größenordnung ist es nachvollziehbar, dass die betroffenen Unternehmen und Politiker die öffentliche Diskussion scheuen, die Bürger jedoch an einer Information und Aufklärung über die wirtschaftliche Situation ihres in öffentlicher Hand befindlichen Stromversorgungskonzerns interessiert sind.

Problematisch erscheint jedoch der Versuch, auf die Öffentlichkeit Einfluss zu nehmen und Informationen zu unterdrücken. Zunächst wurde versucht, auf den Betreiber der Seite juristischen Druck auszuüben. Da dieser aber nicht wie gewünscht reagierte, wurden seine Seiten über die Registrierungsstelle nic.at auch ohne richterliche Anordnung aus dem Netz genommen. Laut Wilhelm brachte die TIWAG mittlerweile eine Klage auf sofortige Unterlassung ein. Die dabei als Streitwert festgesetzte Summe betrage 500.000 Euro. Da die Höhe des Streitwertes für die Anwaltsgebühren maßgeblich ist, sei bereits die Tatsache der Klage eine existenzielle wirtschaftliche Bedrohung. Bisher, so führen die Anwälte aus, seien aufgrund ihres Tätigwerdens bereits Gebühren von über 10.000 Euro fällig geworden. Es wird kritisiert, dass damit ein unliebsamer Kritiker zum Schweigen gebracht werden soll, der als Privatperson durch diese Gebührenandrohung leicht eingeschüchtert werden kann.

Hintergrundinformationen

Quellen