Chinesische Regierung verbietet Fluggesellschaften Beteiligung am Emissionshandel in der EU

Veröffentlicht: 19:40, 7. Feb. 2012 (CET)
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Peking (China), 07.02.2012 – Die chinesische Luftfahrtbehörde Civil Aviation Administration of China (CAAC) hat am Montag chinesischen Fluggesellschaften die Zahlung der seit 1. Januar in Europa geltenden Gebühren für den Emissionshandel im Flugverkehr verboten. Laut einer Erklärung der CAAC widerspräche die Emissionsabgabe im Flugverkehr „den betreffenden Grundsätzen des UN-Rahmenabkommens für den Klimawandel und internationalen Luftfahrtvorschriften“. Der Europäische Gerichtshof hatte allerdings nach einer Klage durch die US-Luftfahrtbranche bereits im Dezember entschieden, dass die Emissionshandels-Richtlinie weder dem Völkerrecht noch den internationalen Luftfahrt-Abkommen widerspreche. Während ein Flug nach Peking nur etwa zwei Euro teurer würde, sind Strafen von 100 Euro pro Tonne CO2 vorgesehen, wenn die Fluggesellschaften nicht am Emissionshandel teilnehmen und auch Flugverbote sind möglich. Fluggesellschaften deren Heimatländer „äquivalente Maßnahmen“ für den Klimaschutz einführen, können aber auch von der Emissionsabgabe befreit werden. Das Repräsentantenhaus der Vereinigten Staaten verabschiedete bereits 2011 ein neues Gesetz, das ebenfalls die Teilnahme am Emissionshandel der Europäischen Union verbieten soll; auch die indische Regierung hat die eigenen Fluggesellschaften angewiesen nicht am Europäischen Emissionshandel teilzunehmen.

Flugzeug der Air China

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