Cannabis-Grenzwerte im Straßenverkehr treten in Kraft

Veröffentlicht: 10:52, 23. Aug. 2024 (CEST)
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Cannabis-Grenzwerte im Straßenverkehr in Kraft
#kurzberichtet


Berlin (Deutschland), 23.08.2024 – In Deutschland sind seit gestern Grenzwerte für den Konsum von Cannabis im Straßenverkehr in Kraft. Ähnlich der 0,5-Promille-Grenze als Höchstwert für den Alkoholgehalt im Blut gilt nun ein Höchstwert von 3,5 Nanogramm THC (der entscheidende Wirkstoff von Cannabis) in einem Milliliter Blutserum. Dieser Wert ist in der Wirkung vergleichbar mit 0,2 Promille Alkohol.

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Ab sofort werden bei Überschreitung dieses Wertes die von einem Expertengremium vorgeschlagenen und im Juni vom Bundestag beschlossenen 500 Euro Geldbuße fällig. Bei zusätzlichem Alkoholkonsum erhöht sich die Strafe auf 1.000 Euro.

Wie auch bei Alkohol darf bei Verkehrsteilnehmern unter 21 Jahren und in der zweijährigen Probezeit keinerlei THC im Blut vorliegen, andernfalls droht eine Strafe von 250 Euro.

Die neue Regelung folgt auf die teilweise Freigabe von Cannabis zum 1. April. Zuvor war jegliches THC im Blut am Steuer strafbar gewesen, eine Verurteilung gab es jedoch üblicherweise erst ab einem Nanogramm pro Milliliter.


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