Bundesverwaltungsgericht in Leipzig: Lkw-Überholverbote sind zulässig

Veröffentlicht: 22:49, 23. Sep. 2010 (CEST)
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Leipzig (Deutschland), 23.09.2010 – Lkw-Überholverbote sind zulässig, wenn die Verkehrssicherheit sie erfordert. Das stellte das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig mit einem Urteil klar.

Verkehrsschild zum Überholverbot für Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 3,5 t

Geklagt hatte ein auf den Transport von Booten spezialisierter Unternehmer aus Kiel. Es ging ihm insbesondere um die Überholverbote auf der A7 und der A45 in Hessen sowie der A8 Ost zwischen München und Salzburg. Er hatte mit der Klage nur in Teilen Hessens Erfolg. Auf den übrigen Strecken bestehe eine besondere Gefahrenlage, beispielsweise wegen starker Steigungen oder Gefällstrecken, Kurven, dichter Anschlussstellen, fehlender Standstreifen, eines fehlenden Mittelstreifens, hohen Verkehrsaufkommens oder „überdurchschnittlicher Unfallraten“, so die Richter.

Damit wurden die Urteile der Vorinstanzen bestätigt.

Quellen