Bundesversicherungsamt stoppt zu hohe Kassengehälter
Artikelstatus: Fertig 16:45, 4. Jan. 2006 (CET) Bitte keine weiteren inhaltlichen Veränderungen vornehmen, sondern einen Folgeartikel schreiben. |
Hamburg (Deutschland), 04.01.2006 – „Wer sein Gehalt als öffentlich-rechtlicher Bediensteter aus Zwangsbeiträgen verdient, ist den Versicherten gegenüber zum wirtschaftlichen Umgang mit dem Geld und zur Rechenschaft verpflichtet“, so Rainer Daubenbüchel, Präsident des Bundesversicherungsamtes. Entsprechend erhalten die deutschen Krankenkassen in diesen Tagen die neuen Richtlinien des BVA zugestellt, nach denen sie ihren Vorständen nur noch Gehälter „in notwendiger Höhe“ genehmigen dürfen. Außerdem werde den Managern untersagt, gleichzeitig in den Vorständen mehrerer Krankenkassen tätig zu sein. Versorgungsregelungen wie bei Beamten mit Pensionen von mehr als 7.000 Euro im Monat seien nicht mehr zulässig. Bei Übergangsgelder gelte künftig: Wer als Vorstand ausscheidet, soll höchstens sechs Monate Übergangsgeld bekommen.
Quellen
- taz.de: „BVA deckelt Kassenchefs“ (03.01.2006)