Bundesverfassungsgericht: Keine Großstadt-Zulage für Beamte

Artikelstatus: Fertig 19:31, 6. Mär. 2007 (CET)
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Karlsruhe (Deutschland), 06.03.2007 – Das Bundesverfassungsgericht hat heute Vormittag die Beschwerde des Münchner Kriminalhauptkommissars Peter Steininger abgewiesen, der für sich und für andere Beamte in Großstädten eine „Ballungsraumzulage“ erstreiten wollte.

Das Gericht entschied, dass der Staat Beamten in Großstädten kein höheres Gehalt zahlen muss als in ländlichen Regionen. Danach erkennen die Richter durchaus an, dass die Lebenshaltungskosten in Ballungsräumen höher sind als auf dem Land, der geringeren Kaufkraft stünde jedoch auch eine deutlich höhere Lebensqualität aufgrund des vielfältigeren kulturellen Angebots und einer besseren medizinischen Versorgung gegenüber.

Die Karlsruher Richter argumentierten weiter, dass es nicht gegen das Grundgesetz und die Grundsätze des Berufsbeamtentums verstoße, wenn der Gesetzgeber je nach örtlichem Preisniveau Abstufungen bei der Besoldung vornehme. Allerdings sei dies keine verfassungsrechtliche Pflicht. Der Gesetzgeber müsse aber beobachten, ob sich die Lebenshaltungskosten in Stadt und Land weiter auseinander entwickelten, wodurch dann ein Ausgleich erforderlich werden könnte.

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