Bundessozialgericht: Jobcenter bezahlt Klassenfahrten für Kinder von Hartz-IV-Empfängern

Veröffentlicht: 12:24, 16. Nov. 2008 (CET)
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Kassel (Deutschland), 16.11.2008 – Neben weiteren Grundsatzurteilen zu Hartz IV entschied das Bundessozialgericht (BSG), dass in Zukunft die Jobcenter Klassenfahrten für Kinder von Arbeitslosengeld-II-Empfängern in vollem Umfang bezahlen müssen, damit Kinder im schulischen Bereich nicht benachteiligt werden.

Ein weiteres Urteil fiel für die Berechnung der staatlichen Unterstützung für sogenannte Patchworkfamilien. Die Berechnung des Arbeitslosengeld-II-Anspruchs arbeitsloser Elternteile, die mit einem neuen Partner zusammenziehen, geschieht unter Einbeziehung des Einkommens vom neuen Lebenspartner. Demnach sollen die Leistungen für Kinder dann wegfallen, wenn die neu gegründete Lebensgemeinschaft insgesamt über ein ausreichendes Einkommen verfügt.

Das Gericht entschied weiter, dass Fahrtkosten zum Arbeitsplatz für einen Ein-Euro-Job nicht erstattungfähig sind.

Asylbewerber hätten keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld II, da mit Zahlung des Geldes das Ziel verbunden sei, eine langfristige Perspektive auf dem Arbeitsmarkt zu erlangen.

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