Bundesregierung plant Änderung des Baugesetzbuches
Bitte keine inhaltlichen Veränderungen vornehmen. |
Bonn (Deutschland), 07.07.2016 – Ein alter Spruch lautet: „Behördens Mühlen mahlen langsam.“ Dieser Spruch gilt insbesondere für Baubehörden. Obwohl seit vielen Jahren das Internet in Deutschland zu einer fast selbstverständlichen Informationsquelle geworden ist, bleiben manche Bekanntmachungen von Behörden dem Bürger auf diesem Wege verschlossen. Ein Grund dafür ist auch das Baugesetzbuch. Nach einem Rechtsgutachten vom Mai 2015 ergeben sich aufgrund europäischer Regelungen diesbezügliche Anforderungen an die Öffentlichkeitsbeteiligung. Ein elektronisches Verfahren ist zwar nach dem Baugesetzbuch § 4a Absatz 4 möglich, aber keine Pflicht für die Behörde. Bisher heißt es im § 10 Absatz 3 ganz allgemein: „Die Erteilung der Genehmigung oder, soweit eine Genehmigung nicht erforderlich ist, der Beschluss des Bebauungsplans durch die Gemeinde ist ortsüblich bekannt zu machen. Der Bebauungsplan ist mit der Begründung und der zusammenfassenden Erklärung nach Absatz 4 zu jedermanns Einsicht bereitzuhalten; über den Inhalt ist auf Verlangen Auskunft zu geben. In der Bekanntmachung ist darauf hinzuweisen, wo der Bebauungsplan eingesehen werden kann. Mit der Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan in Kraft. Die Bekanntmachung tritt an die Stelle der sonst für Satzungen vorgeschriebenen Veröffentlichung.“ Behörden können sich also darauf berufen, dass die Art und Weise der Veröffentlichung insoweit nicht festgelegt ist. Nunmehr soll eine Veröffentlichung im Internet durch das Gesetz ausdrücklich vorgeschrieben werden.
Daneben sind zahlreiche weitere Änderungen vorgesehen. Hierbei spielen auch Überlegungen eine Rolle, wie Probleme auf dem Wohnungsmarkt, die durch den Zustrom von Flüchtlingen nach Deutschland in einigen Städten entstanden sind, gelöst werden können. Die Bauindustrie fordert eine Vereinfachung der baurechtlichen Vorschriften, um den Mietwohnungsbau anzukurbeln. Das Deutsche Institut für Urbanistik bietet im Zusammenhang mit der Gesetzesänderungen seit April ein Planspiel an, bei dem sich die Städte und Gemeinden Bamberg, Köln, Leipzig, Sylt, Tübingen und Zingst beteiligen. Hauptanlass für die notwendigen Änderungen ist die Novellierung der europäischen UVP-Richtlinie.
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BearbeitenQuellen
Bearbeiten- www.bmub.bund.de: „Rechtsgutachten zur Umsetzung der "UVP-Änderungsrichtlinie" im Baugesetzbuch“ (23.03.2015)
- www.baulinks.de: „Neue IVD-Studie: Wohnungsnot viel größer als gedacht“ (20.03.2016)
- www.baulinks.de: „Bauindustrie fordert „Entrümpelung“ der Vorschriften zur Ankurbelung des Mietwohnungsbaus“ (06.06.2016)
- www.difu.de: „Planspiel zur Städtebaurechtsnovelle 2016“ (April 2016)