Bundesregierung beschließt Angleichung des Arbeitslosengeldes II
Berlin (Deutschland), 31.08.2005 – Die Bundesregierung hat die Angleichung des Arbeitslosengeldes II in Ostdeutschland auf Westniveau beschlossen. Der Regelsatz der Grundsicherung für Arbeitsuchende soll demnach ab dem 1. Januar 2006 um 14 Euro auf 345 Euro steigen. Die Kosten belaufen sich nach Schätzungen der Bundesregierung auf 260 Millionen Euro.
Das Gesetz bedarf jedoch der Zustimmung des Bundesrates. Die CDU kündigte bereits Widerstand an.