Bundesregierung: Erhebliche Zunahme von psychischen Erkrankungen durch Belastungen am Arbeitsplatz
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Berlin (Deutschland), 01.05.2012 – Zum Tag der Arbeit am Ersten Mai berichtet die Frankfurter Rundschau über die Antwort der Bundesregierung auf eine kleine Anfrage der Bundestagsfraktion der Linkspartei. Zwölf Abgeordnete hatten sich nach dem aktuellen Stand der Erkenntnisse über psychische Belastungen am Arbeitsplatz erkundigt.
Dem Bundesarbeitsministerium zufolge ist der Anteil der Krankheitstage an allen Arbeitsunfähigkeitstagen, der auf psychische Erkrankungen und Verhaltensstörungen entfällt, in Deutschland seit 2001 von 6,6 auf 13,1 Prozent gestiegen. Die Ursache hierfür liege in der zunehmenden Arbeitsbelastung und im Stress am Arbeitsplatz. Vor allem Leiharbeiter seien von den Belastungen betroffen, aber auch die unstetige Gestaltung der Arbeitsverhältnisse durch ständigen Wechsel von Arbeitsort und Arbeitsplatz sowie durch zeitlich befristete Arbeitsverträge zehre an den Nerven. Die Betroffenen hätten auch einen „schlechteren Zugang zu Gesundheitsfördermaßnahmen“.
Die schlimmsten Belastungen gibt es im Gesundheitswesen und in Sozial- und Erziehungsberufen, wo überwiegend Frauen beschäftigt sind. In diesen Branchen wurden im Jahr 2010 etwa 39.000 weibliche Beschäftigte frühverrentet, fast doppelt so viele wie im Jahr 2000.
Die Kosten für Behandlung, Prävention und Rehabilitation von psychischen Erkrankungen, die auf Probleme am Arbeitsplatz zurückzuführen sind, beliefen sich im Jahr 2011 auf gut 6,3 Milliarden Euro.
Das Bundesarbeitsministerium sieht trotz allem derzeit keinen Handlungsbedarf, sondern möchte die Entwicklung weiter beobachten.
Für die Linkspartei erklärte die Abgeordnete Jutta Krellmann, die die kleine Anfrage mit initiiert hatte, vor allem müssten die Leiharbeit und die Möglichkeiten, Arbeitsverhältnisse zu befristen, eingeschränkt werden. Außerdem unterstütze sie die Einführung einer „Anti-Stress-Verordnung“, die auch die IG Metall bereits vorgeschlagen hatte, um konkrete Vorschriften einzuführen, mit denen die Arbeitsbelastung begrenzt werden kann. Darunter fielen insbesondere „feste Regeln zur Verteilung von Arbeitszeiten, zum Verhalten von Vorgesetzen, zur Taktung von Arbeitsabläufen oder auch zu Belastungsgrenzen durch Projektarbeit“, heißt es in dem Bericht.