Bundesrat beschließt Pflicht zur Offenlegung von Managergehältern
Berlin (Deutschland), 08.07.2005 - Der deutsche Bundesrat bestätigte heute das vom Bundestag am 30. Juni beschlossene Gesetz, wonach die Einkommen der Spitzenmanager von Aktiengesellschaften in Zukunft offengelegt werden müssen.
Dazu gehören auch Gewinnbeteiligungen, Rentenansprüche sowie Abfindungen. Auch geldwerte Sachleistungen wie Dienstwagen oder Dienstvilla sind in die Pflicht zur Offenlegung einbezogen. Das Gesetz tritt erstmals bei den Geschäftsabschlüssen von 2006, die im Jahre 2007 veröffentlicht werden müssen, in Kraft. Die Offenlegungspflicht kann durch eine Dreiviertel-Mehrheit der Aktionäre aufgehoben werden. Bei Verstößen gegen das Gesetz sind Bußgelder mit einer Höchstgrenze von 50.000 Euro vorgesehen.
Das Gesetz ist Ergebnis einer Diskussion, die im Jahre 2005 geführt wurde. Es war in der Öffentlichkeit, insbesondere auch bei den Aktionären der DAX-Unternehmen der Wunsch laut geworden, mehr über die Einkünfte des TOP-Managements zu erfahren. Der von der Politik an die Unternehmen herangetragene Wunsch, diese Informationen auf freiwilliger Basis zur Verfügung zu stellen, war von einigen Unternehmen mit einer Weigerung beantwortet worden. Das neue Gesetz stärkt vor allem die Rechte der Aktionäre. Sie können nun leichter beurteilen, in welchem Verhältnis Leistung und Entlohnung der Top-Manager stehen.