Bundesjustizministerin Zypries kündigt Gesetzentwurf zur Bekämpfung unerlaubter Telefonwerbung an
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Berlin (Deutschland), 12.09.2007 – Neuesten Umfragen zufolge fühlen sich 86 Prozent der Bevölkerung durch unlautere Telefonwerbung belästigt, 64 Prozent der Befragten wurden in den letzten Monaten ohne Einwilligung von einem Unternehmen angerufen. „Dem Angerufenen bleibt der Ärger über die Belästigung, und immer wieder kommt es zu Auseinandersetzungen über vermeintlich am Telefon abgeschlossene Verträge“, äußerte sich Bundesjustizministerin Brigitte Zypries.
Bereits nach heutigem Recht ist Telefonwerbung verboten, da sie gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (§ 7 Abs. 2 Nr. 2 UWG) verstößt. Es soll für die Verbraucherinnen und Verbraucher mit einem neuen Gesetzentwurf, den die Ministerin heute ankündigte, vereinfacht werden, sich aus Verträgen zu lösen, die am Telefon abgeschlossen wurden. Unseriöse Firmen, die gegen das Verbot verstoßen, erwarten dann Bußgelder in Höhe von bis zu 50.000 Euro. Auch soll es verboten sein, die Rufnummer zu unterdrücken, wenn jemand Werbeanrufe durchführt. Damit soll verhindert werden, dass der Anrufer seine Identität verschleiert.
Auch die Callcenter-Betreiber in Deutschland wollen konsequenter gegen unlautere Telefonwerbung vorgehen. Sie wollen dazu, so Zypries, eine zentrale Beschwerdestelle schaffen.
Das Bundesjustizministerium weist auf seinen Internetseiten darauf hin, dass gegen wettbewerbswidrige Anrufe die Verbraucherzentralen, aber auch die Zentrale zur Bekämpfung des unlauteren Wettbewerbs e.V. in Bad Homburg vorgehen können. Im Laufe des Gespräches sollte dazu möglichst geklärt werden, wer der Anrufer ist, für welches Unternehmen er anruft und was der Grund des Gespräches ist.
Quellen
- bmj.bund.de: „Schärfere Maßnahmen gegen unerwünschte Telefonwerbung“ (Pressemitteilung) (12.09.2007)
- bmj.bund.de: „Unerwünschte Telefonwerbung“ (12.09.2007)