Bundesinstitut für Risikobewertung: Zu viel Zimt ist gesundheitsschädlich
Artikelstatus: Fertig 23:32, 22. Okt. 2006 (CEST) Bitte keine weiteren inhaltlichen Veränderungen vornehmen, sondern einen Folgeartikel schreiben. |
Berlin (Deutschland), 22.10.2006 – Länder und Bund haben sich vergangene Woche auf eine Verzehrsempfehlung für zimthaltige Lebensmittel geeinigt. Grundlage dafür ist ein Gutachten des Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR). Darin wird das Risiko bewertet, das von dem im Zimt enthaltenen, gesundheitsschädigenden Cumarin ausgeht. So heißt es dort: „Verbraucher sollten beim Verzehr von Zimt zurückhaltend sein. Insbesondere Kleinkinder sollten Zimtgebäck deshalb in der Vorweihnachtszeit nur in Maßen verzehren.“
Cumarin ist im im Handel erhältlichen Cassia-Zimt enthalten. (Der nur selten erhältliche Ceylon-Zimt enthält deutlich weniger Cumarin.) Zimt ist außerdem in einer Reihe von Lebensmitteln enthalten, wie in verschiedenem Zimtgebäck und Lebkuchen. Nach Angaben des BfR kann Cumarin schon in relativ kleinen Mengen zu Leberschädigungen führen. Bei Versuchen mit Ratten und Mäusen erwiesen sich hohe Konzentrationen außerdem als krebserregend.
Die Schädigung der Leber ist allerdings nicht dauerhaft, und die Leber erholt sich innerhalb weniger Wochen nach dem übermäßigen Verzehr von Cumarin-haltigem Zimt wieder. Das BfR erachtet eine tägliche Aufnahme von 0,1 Miligramm Cumarin pro Kilogramm Körpergewicht für unbedenklich. In einer entsprechenden Pressemitteilung aus München heißt es, dass damit für Kinder etwa vier Zimtsterne (je 5,6 Gramm) oder ein Lebkuchen (30 Gramm) pro Tag als gesundheitlich unbedenklich gelten können, für Erwachsene die doppelte Menge.
Weitere Informationen
In der Pressemitteilung des Nordrhein-Westfälischen Umweltministeriums findet sich eine Tabelle mit der Cumarin-Belastung einiger Lebensmittel. Die genauen Ergebnisse des BfR zur Belastung von Lebensmitteln mit Cumarin findet man in einer gesundheitlichen Bewertung vom 16. Juni 2006, und Informationen zu Zimtkapseln in einer weiteren gesundheitlichen Bewertung vom 18. August 2006.
Quellen
- Bayerisches Staatsministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz: „Verzehrsempfehlung für Zimt und zimthaltige Produkte“ (19.10.2006)
- Verbraucherzentrale Bundesverband: „Weihnachten ohne Zimtsterne? Potentielle Gefahr durch hohe Cumarinwerte in Zimtgebäck“ (18.10.2006)
- Bundesinstituts für Risikobewertung: „Fragen und Antworten zu Cumarin in Zimt und anderen Lebensmitteln“ (13.10.2006)