Bundesinnenministerium verbietet rechtes Magazin „Compact“

Veröffentlicht: 21:48, 16. Jul. 2024 (CEST)
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Bundesinnenministerium verbietet rechtes Magazin „Compact“
Durchsuchungen in Geschäftsräumen und Wohnsitz von Chefredakteur Elsässer


Falkensee (Brandenburg), 16.07.2024 – Bundesinnenministerin Nancy Faeser hat angekündigt, das rechte Monatsmagazin Compact zu verbieten. Wie das Ressort in einer Pressemitteilung schrieb, richteten sich die dahinterstehenden Unternehmen „COMPACT-Magazin GmbH“ und „CONSPECT Film GmbH“ gegen die verfassungsmäßige Ordnung. Faeser sagte, die Zeitschrift hetze „auf unsägliche Weise gegen Jüdinnen und Juden, gegen Menschen mit Migrationsgeschichte und gegen unsere parlamentarische Demokratie“. Das Bundesamt für Verfassungsschutz und der brandenburgische Landesverfassungsschutz beobachten das Magazin bereits und stufen es seit 2021 als „gesichert rechtsextremistisch“ ein. Nach dem Vereinsrecht darf das Bundesinnenministerium auch Unternehmen verbieten, deren Tätigkeit sich gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung richtet. Compact tritt laut Ministerium dabei „aggressiv-kämpferisch“ auf.

Neben dem gedruckten Heft mit einer Auflage von 40.000 Exemplaren läuft auch ein umfangreiches Online-Angebot des Magazins mit Videos und Clips auf YouTube mit fast 350.000 Abonnenten sowie weitere Profile in zahlreichen sozialen Netzwerken.

Logo des Magazins

Das Magazin gilt als wichtiges Sprachrohr für Akteure der sogenannten Neuen Rechten. Chefredakteur Jürgen Elsässer tritt unter anderem regelmäßig auf Veranstaltungen rechtsextremer Organisationen wie Pegida auf, ist mit dem führenden Mitglied der „Identitären BewegungMartin Sellner und weiteren bekannt. Auch die AfD erhält im Magazin regelmäßig Reichweite, Compact bietet Mitgliedern wie Björn Höcke eine Plattform, um ihre Ansichten und Äußerungen uneingeschränkt sowie unkommentiert zu verbreiten; Redakteure wurden Mitarbeiter von Bundestagsabgeordneten der Partei.

Mehrmals ließ das Magazin verlauten, man wolle das herrschende „Regime stürzen“, „oppositionelle Medien“ wie Compact hätten dazu beizutragen. Während die COVID-19-Pandemie wurde das Narrativ der „Impfdiktatur“ übernommen. Weitere Verschwörungserzählungen wie die des „Großen Austauschs“ werden verbreitet und in Sonderausgaben thematisiert, die Zeitschrift veröffentlicht antisemitische und antiamerikanische Inhalte, stellt sich im Ukraine-Krieg auf die Seite Russlands.

Bereits nach der neuen Einstufung durch den Verfassungsschutz 2021 waren Profile in den Sozialen Medien zeitweise gesperrt worden, durch die Entfernung aus dem Sortiment von Buchhandlungen war auch der Print-Absatz gesunken. In seinem aktuellen Jahresbericht mahnte der Verfassungsschutz erneut, die Reichweite sei weiter einzuschränken. Stattdessen erreichte das Magazin in den letzten Jahren immer mehr Menschen über soziale Netzwerke. Mit dem Verbot, gegen das Compact noch Klage einreichen kann, will das Bundesinnenministerium nun eine dauerhafte Abschaltung von Social-Media-Kanälen, der Website und eine Beschlagnahmung des Unternehmenskapitals erreichen.

Neben diesen Präsenzen hatte Elsässer jedoch auch ein Offline-Netzwerk aufgebaut, eine Art exklusiven Club, in dem man gegen einen jährlichen Beitrag von 500 Euro Konferenzen und Feste besuchen konnte, wie das eigentlich für Ende Juli geplante Sommerfest, auf denen Martin Sellner und der AfD-Europakandidat Maximilian Krah auftreten sollten.

Ministerin Faeser versucht seit Längerem, stärker gegen rechtsextreme Kreise und Medien vorzugehen. Im Februar dieses Jahres bekundete sie ihre Absicht, die „persönlichen und finanziellen Verbindungen in rechtsextremen Netzwerken auszuleuchten und aufzudecken“. Das Verbot von Compact ist dabei ein weiterer Schritt, um gegen eine aufstrebende rechte Szene vorzugehen. Eine Einschränkung der Pressefreiheit? Zumindest wurden über den Weg des Vereinsrechts in den vergangenen Jahren bereits mehrere extremistische Medien verboten. Weitere könnten bald folgen.


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