Buback-Mord soll mit Beugehaft aufgeklärt werden
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Karlsruhe (Deutschland), 14.12.2007 – Im Mordfall Buback wird gegen Stefan Wisniewski ermittelt. Dieser war wegen der Entführung und Ermordung von Hanns-Martin Schleyer zu lebenslanger Haft verurteilt worden, die er bis 1999 verbüßte. Eine Beteiligung an der Ermordung Bubacks war damals nicht mitangeklagt, so dass dies nun drohen könnte.
Der ehemalige RAF-Terrorist Peter-Jürgen Boock hatte Wisniewski gegenüber Michael Buback, dem Sohn des Getöteten, belastet. Auch Verena Becker hielt Wisniewski bereits 1980 für den Täter. Nun wurde Beugehaft gegen Christian Klar, Brigitte Mohnhaupt, Günter Sonnenberg und Knut Volkerts beantragt. Die ehemaligen Terroristen sollen so gezwungen werden, Angaben zu machen.
Die Bundesanwaltschaft will bei Innenminister Wolfgang Schäuble die Freigabe der Akten beantragen, wenn nötig. DNA-Spuren ergaben, dass Wisniewski zu den Tätern gehören könnte. Die Ermittlungsrichter ordneten eine Blutprobe an, durch die mehr Erkenntnisse gewonnen werden sollen.
Auch eine Frau könnte an der Tat beteiligt gewesen sein. Gegen Verena Becker liegt jedoch kein hinreichender Verdacht vor.