Bremen ist Schlusslicht beim Eintreiben von Unterhaltsvorschuss
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Bremen (Deutschland), 12.05.2011 – Unter der Überschrift „Verschenkt Bremen jedes Jahr Millionen?“ berichten die Bremer Tageszeitungen sowohl in der heutigen Druckausgabe als auch in der Onlineversion über das Forderungsmanagement der Bremer Sozialbehörde.
Vor mehr als einem Jahr hatte die CDU-Opposition gefragt, wie es um den monatlichen Vorschuss bestellt sei, der an Alleinerziehende ausgezahlt wird und von dem Ex-Partner (meist Vater des Kindes) zurückzufordern ist. Nach Auskunft der verantwortlichen Senatorin für Arbeit, Frauen, Gesundheit, Jugend und Soziales belief sich die Höhe der Forderungen im Jahre 2009 auf 9,15 Millionen Euro. Der gegenwärtige Stand sei jedoch nicht bekannt. Die Einschaltung eines Inkassounternehmens wurde bisher abgelehnt.
Unterhaltsvorschuss können in Bremen Alleinerziehende beantragen, wenn das bei ihnen lebende Kind jünger als 12 Jahre ist und der andere Elternteil nicht den gesetzlichen Mindestunterhalt zahlt.
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Quellen
- www.weser-kurier.de: „Inkassofirmen kritisieren Forderungsmanagement“ (12.05.2011)
- www.bremen.de: „Unterhaltsvorschuss beantragen“