Beschlagnahmtes Dönerfleisch aus Braunschweig war ungenießbar

Artikelstatus: Fertig 08:10, 3. Dez. 2006 (CET)
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Braunschweig / Oldenburg (Oldb) (Deutschland), 03.12.2006 – Das am Freitag vor einer Woche beschlagnahmte Rind- und Hähnchenfleisch eines Braunschweiger Dönerherstellers war definitiv ungenießbar. Nur zwei von zehn Proben waren von dem Oldenburger Landesinstitut des Niedersächsischen Landesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (Laves) als unbedenklich eingestuft worden. „Das Fleisch riecht vergammelt und ist weder zum Verkauf noch zum Verzehr geeignet“, sagte Behördensprecherin Hiltrud Schrandt. Mikrobiologische Feinuntersuchungen hätten nun außerdem ergeben, dass acht von zehn Proben mit Keimen belastet waren. Eine gesundheitliche Gefährdung der Öffentlichkeit habe jedoch nicht bestanden, „weil die Keime bei Erhitzung geradezu weggebraten werden“, wie Schrandt erklärte.

Dönerspieß

Auf Bundesebene gibt es unterdessen neue Überlegungen zur Verschärfung der rechtlichen Sanktionsmöglichkeiten gegenüber Gammelfleischhändlern. Bundesverbraucherminister Horst Seehofer (CSU) und Margit Conrad (SPD), Verbraucherministerin aus Rheinland-Pfalz, erklärten gestern nach einer Fachministerkonferenz in Berlin, das Bußgeld solle erhöht und das Strafrecht verschärft werden. Schwere Verstöße gegen das Lebensmittelrecht sollten danach härter bestraft werden können. Bußgelder zwischen 20.000 und 50.000 Euro sind im Gespräch. Auf EU-Ebene wolle sich Seehofer weiter für eine Meldepflicht einsetzen. Seehofer äußerte sich zufrieden, dass Zuständigkeitsdiskussionen der Vergangenheit angehörten – die Ministerien auf Bundes- und Länderebene arbeiteten konstruktiv zusammen.

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Quellen