Baugewerbe: wieder 40-Stunden-Woche
Wiesbaden (Deutschland), 21.06.2005 - Die schwierige Situation im Baugewerbe führte jetzt zu einer Arbeitszeitverlängerung um eine Stunde pro Woche mit einer Erhöhung der Bezüge um ein Prozent sowie sieben Einmalzahlungen von 30 Euro an die Beschäftigten im Westen. Die Lohnkosten für die Arbeitgeber sinken damit um 2,5 Prozent.
Die Laufzeit des neuen Tarifvertrages beträgt ein Jahr. Die Gewerkschaft IG Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU) war mit dem erklärten Ziel in die Verhandlungen gegangen, die Arbeitsplätze im Baugewerbe zu sichern. Deshalb war sie erstmals ohne konkrete Lohnforderungen angetreten. Am Dienstagmorgen einigten sich die Tarifparteien nach ihrem achten Treffen auf den Tarifabschluss, der für 800.000 Beschäftigte der krisengeschüttelten Baubranche verbindlich ist. Seit Jahren gehen im Baubereich die Aufträge zurück. Mit einem weiteren Abbau von Arbeitplätzen in diesem Jahr um 50.000 auf dann rund 720.000 Arbeitsplätze wird gerechnet.
In den 1990er Jahren hat die Hälfte der Beschäftigten in dieser Branche ihren Arbeitsplatz verloren. Als weiteres Problem stellte sich den Beschäftigten auch durch die geänderte Gesetzeslage bezüglich ihrer sozialen Absicherung. Die saisonal bedingte Arbeitslosigkeit im Winter führt dazu, dass viele Bauarbeiter weniger als 8 Monate im Jahr beschäftigt sind. Das bedeutet für sie häufig Arbeitslosengeld II und in der Folge Verarmung vieler Familien. Der IG BAU ist es gelungen, eine ganzjährige Beschäftigung durchzusetzen. Die Ausfallzeiten wegen Auftragsmangel sollen durch Kurzarbeitergeld überbrückt werden. Damit diese Regelung in Kraft treten kann, ist aber noch eine Zustimmung des Wirtschaftsministeriums erforderlich.
Der Tarifabschluss wurde jedoch teuer erkauft, meint der Tarifexperte Bispinck. Der Tarifabschluss bliebe weit unter der Preissteigerungsrate. Die bescheidenen Lohnerhöhungen könnten den Verlust an Kaufkraft nicht wettmachen. Dies sei auch ein Problem für die Gesamtwirtschaft.
Ein weiteres Verhandlungsergebnis war der Tarifvertrag über Mindestlöhne, der bis Ende August 2008 verlängert wurde. Dieser muss jedoch noch von der Bundesregierung für allgemeinverbindlich für die Branche erklärt werden.