Bafin untersagt ab sofort „Leerverkäufe“ der umstrittenen Hedge-Fonds
Bitte keine inhaltlichen Veränderungen vornehmen. |
Frankfurt am Main (Deutschland), 19.05.2010 – Die Bankenaufsicht (BaFin) untersagte ab Mitternacht in der Nacht vom 18. auf den 19. Mai sogenannte „ungedeckte Leerverkäufe“ der umstrittenen Hedge-Fonds per Eildekret. Zudem besteht die Absicht, die Hedge-Fonds generell unter Kontrolle der BaFin zu stellen. Dies verlautbarte Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble. Die Leerverkäufe waren zeitlich befristet anlässlich der Finanzkrise im Herbst 2008 schon einmal unterbunden worden, nun wird die Aussetzung des Verbots wieder aufgehoben und zwar endgültig. Es betrifft in erster Linie Aktien und Staatsanleihen aus Euro-Ländern.
Als Reaktion auf das Verbot erlebten die US-Anleihen einen Kurssprung in beträchtlicher Größenordnung. Jedoch wurden auch Stimmen laut, die das umstrittene Verbot für einen deutschen Alleingang halten. Ob andere Staaten das Vorgehen ratifizieren, ist ungewiss und soll auf dem Finanzministertreffen der Euro-Gruppe am kommenden Freitag geklärt werden.
Themenverwandte Artikel
Quellen
- focus.de: „Leerverkäufe: Bankenaufsicht verbietet hochriskante Wetten“ (18.05.2010 19:26 Uhr)
- handelszeitung.ch: „US-ANLEIHEN/Kurssprung nach Verbot ungedeckter Leerverkäufe in Deutschland“ (18.05.2010)
- spiegel.de: „Verbot von Leerverkäufen: Finanzprofis schimpfen über deutsche Zockerbremse“ (19.05.2010)