Babyleichenfund von Gräfenhainichen – Haftbefehl gegen die Mutter
Artikelstatus: Fertig 20:39, 28. Nov. 2006 (CET) Bitte keine weiteren inhaltlichen Veränderungen vornehmen, sondern einen Folgeartikel schreiben. |
Gräfenhainichen (Deutschland), 28.11.2006 – Die Obduktion einer Babyleiche, die am Samstag in einer Tiefkühltruhe in Gräfenhainichen (Sachsen-Anhalt) gefunden worden war, hat ergeben, dass das Kind nach der Geburt bereits gelebt hat. Die Mutter hatte bei der Vernehmung behauptet, das Kind sei tot zur Welt gekommen. Gegen die Mutter wurde nun Haftbefehl erlassen.
Der Haftbefehl wurde heute jedoch vom Amtsgericht Wittenberg außer Vollzug gesetzt. Gegen diesen Gerichtsbeschluss legte die Staatsanwaltschaft Dessau Beschwerde ein.
Mit dem Fund des toten Babys von Gräfenhainichen steigt die Zahl der in Sachsen-Anhalt gefunden Babyleichen auf sechs in diesem Jahr. Sozialministerin Gerlinde Kuppe (SPD) erneuerte ihre Absicht, in Sachsen-Anhalt ein Frühwarnsystem zum Schutz vor Kindesmisshandlung aufzubauen. In diesem Zusammenhang soll insbesondere die Stellung von Familienhebammen gestärkt werden, die die Familien auch nach der Geburt eines Kindes weiter betreuen sollen. Zurzeit gibt es in Sachsen-Anhalt zehn Familienhebammen. Künftig soll ihre Zahl auf 28 erhöht werden. Die Zahl ergibt sich aus der Zahl der Landkreise: Pro Landkreis sollen dann zwei Hebammen zur Verfügung stehen. Tragender Bestandteil eines Frühwarnsystems soll darüber hinaus die Zusammenarbeit von DRK, sozialen Beratungsverbänden, Ämtern, Erziehern und den Schulen sein.