BGH entscheidet über Schutz für Spielsüchtige

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Karlsruhe (Deutschland), 18.12.2005 – Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass in bestimmten Fällen die Casinobetreiber Spieleinsätze an Spielsüchtige zurück zahlen müssen. Ein entsprechendes Urteil erging am vergangenen Donnerstag gegen eine Spielbank in Nordrhein-Westfalen. Dort hatten zwei Spielsüchtige im Automatenbereich mehrere tausend Euro verspielt, wogegen die Ehefrauen der Betroffenen klagten.

Automatenbereich in einer Spielhalle

Hintergrund der Klage war, dass die beiden Spieler sich in der Spielbank für eine freiwillige Selbstsperre registriert hatten. Der Automatenbereich war jedoch ohne Personenkontrolle frei zugänglich, so dass beide hohe Summen dort verspielen konnten. Der Bundesgerichtshof sah in diesem Vorgang eine Vertragsverletzung und bestätigte mit seinem Spruch ein Urteil des Landgerichts Münster.

Quellen