Anti-Stalking-Gesetz: Bundestag schafft neuen Straftatbestand
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Berlin (Deutschland), 30.11.2006 – Das Strafgesetzbuch bekommt einen neuen Paragrafen. Der Paragraf 238 definiert den Straftatbestand „Schwere Belästigung“. In der öffentlichen Diskussion wird dafür meist der Begriff „Stalking“ verwendet. Der Begriff kommt aus dem Englischen. Damit sind Verhaltensweisen gemeint, die alle Formen aufdringlichen oder aggressiven Nachstellens umfassen: Telefonterror, ständiges Schreiben von Briefen, Ansprechen in der Öffentlichkeit, Hinterherlaufen und viele andere Formen des Aufsuchens „räumlicher Nähe“, wie es im Gesetz heißt. Ein entsprechendes Gesetz verabschiedete heute der Deutsche Bundestag mit den Stimmen der Koalitionsparteien. Die Oppositionsparteien stimmten gegen den Gesetzentwurf.
Gegen die beschriebenen Formen des Psychoterrors gab es bisher keine effektive rechtliche Handhabe. Stalkingopfer konnten sich lediglich auf das Gewaltschutzgesetz stützen. Nach einer Anzeige konnte eine Kontaktsperre per einstweiliger Verfügung verhängt werden. Der Verstoß gegen diese Auflage galt nach dem Gesetz als Straftat und konnte mit Geldstrafen oder Gefängnisstrafen von bis zu einem Jahr bestraft werden. Das Gesetz half vielen Stalkingopfern in der Praxis meist wenig. Das neue Gesetz definiert einen Straftatbestand, der in dieser Form vorher nicht erfasst werden konnte. Brigitte Zypries (SPD), Bundesjustizministerin, erläuterte die hinter dem Gesetzentwurf ihres Hauses stehende Absicht: „Stalking ist keine Privatsache verschmähter Liebhaber, sondern strafwürdiges Unrecht.“ Den neuen Straftatbestand definiert das Gesetz in fünf Punkten und sieht einen Strafrahmen von drei Monaten bis zu fünf Jahren vor. In schweren Fällen (Tod des Opfers oder eines Angehörigen oder Nahestehenden) können bis zu zehn Jahre Gefängnis verhängt werden. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit der so genannten „Deeskalationshaft“, um „vorhersehbaren schwersten Straftaten gegen Leib und Leben vorzubeugen“. Die Oppositionsparteien kritisierten eine ungenaue Definition des Straftatbestandes, die es Journalisten erschwere, personenbezogene Recherchen durchzuführen.
Im September 2005 war die damalige rot-grüne Bundesregierung mit ihrem ersten Entwurf des Anti-Stalking-Gesetzes noch gescheitert. Es fiel im unionsbeherrschten Bundesrat durch. Die unionsgeführten Bundesländer hatten sogar einen eigenen Gesetzentwurf vorgelegt. Hessens Justizminister Christean Wagner (CDU) kritisierte „Strafbarkeitslücken“ in dem Gesetzentwurf der rot-grünen Bundesregierung. Die Möglichkeit der Nachstellung nach Angehörigen sowie Sachschäden seien nicht berücksichtigt worden. Der nun nachgebesserte Entwurf konnte heute als gemeinsamer Gesetzentwurf der Koalition die erste parlamentarische Hürde nehmen.
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Quellen
- Spiegel online: „Stalking wird Straftat“ (30.11.2006)
- stern.de: „Strafgesetzbuch: Neue Stalking-Paragraf im Wortlaut“ (30.11.2006)
- hr-online.de: „Bundesrat: Stalking-Gesetz vorerst gescheitert“ (23.09.2005)
- Der Tagesspiegel: „Gesetzentwurf: Anti-Stalking-Gesetz beschlossen“ (30.11.2006)