Anti-Folter-Komitee des Europarates kritisiert Haftbedingungen in Deutschland

Artikelstatus: Fertig 19:05, 18. Apr. 2007 (CEST)
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Straßburg (Frankreich), 18.04.2007 – Die Bedingungen in Jugendgefängnissen in Deutschland fand eine Kommission des Europarates, die Ende 2005 Deutschland besucht hatte, teilweise kritikwürdig. Besorgt zeigte sich die Kommission insbesondere über das Maß an Gewalt unter den Gefangenen an der JVA Halle. Weiterhin wurde die Situation von Abschiebehäftlingen in Hamburg für bedenklich gehalten.

Das Europäische Komitee zur Verhütung von Folter und unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe (CPT), ein Ausschuss des Europarates, veröffentlichte heute in Straßburg auf Wunsch der Bundesregierung seinen Bericht, der der deutschen Bundesregierung bereits im Juli 2006 zugeleitet worden war. Die Kommission hatte vom 20. November bis 2. Dezember 2005 Justizvollzugsanstalten sowie psychiatrische Einrichtungen in Deutschland besucht.

Erste Einzelheiten aus dem Bericht waren bereits Anfang 2006 bekannt geworden. Das Hamburger Abendblatt hatte am 28. Februar 2006 Einzelheiten aus dem Bericht mitgeteilt. Insbesondere war danach die Situation in der Untersuchungs-Haftanstalt am „Holstenglacis“ in Hamburg als „völlig unakzeptabel“ bezeichnet worden. Die Zellen der Abschiebehäftlinge seien heruntergekommen und schmutzig gewesen. Darin seien die auf Abschiebung wartenden Frauen und Männer bis zu 23 Stunden täglich eingesperrt. Kritisch wird darüber hinaus die „systematische Zensur der Korrespondenz“ der Häftlinge angemerkt. Telefonischer Kontakt zu Angehörigen sei nicht möglich. Als etwas besser war die Situation in der Justizvollzugsanstalt Fuhlsbüttel eingeschätzt worden. Hier hätten die Häftlinge immerhin die Möglichkeit gehabt, sich bis zu drei Stunden im Freien zu bewegen.

Im Mai 2006 reagierte die Hamburger Justizbehörde auf die Kritik. Justizstaatsrat Carsten Lüdemann kündigte an, zum Mai 2006 würden die Kapazitäten der JVA Fuhlsbüttel für Abschiebehäftlinge von derzeit 56 auf 98 Plätze erweitert. Auch die Zeiten, in denen die Häftlinge sich außerhalb ihrer Zelle bewegen dürften, würden verlängert sowie Besuchsregelungen erleichtert werden. Wörtlich sagte Lüdemann: „Wir arbeiten in den Gefängnissen nach Recht und Gesetz. Das gilt auch für die Abschiebehaft.“

Ein weiterer Schwerpunkt der Inspektion deutscher Gefängnisse waren Jugendstrafanstalten. Kritik äußerte die Kommission in ihrem Bericht besonders an den Zuständen in den Gefängnissen von Halle (Sachsen-Anhalt) und Weimar-Ichtershausen (Thüringen) sowie im niedersächsischen Hameln. Von der Jugendhaftanstalt in Hameln wurden der CPT von einigen Gefangenen über Erpressung, Schläge und sexuelle Übergriffe berichtet. Diese Vorgänge seien dort auch durch den Gefängnisarzt anhand von Fotos dokumentiert worden. Ähnliche Vorgänge wurden den Kommissionsmitgliedern auch beim Besuch der JVA Weimar/Ichtershausen berichtet. Einige der jugendlichen Gefangenen sagten aus, sie trauten sich aus Angst vor Gewalt nicht mehr ihre Zelle zum Hofgang zu verlassen. Aus dem Gefängnis Nr. 1 in Halle wurde ebenfalls ein Klima von Gewalt und Einschüchterung von den Gefangenen berichtet. Innerhalb der Einrichtung gebe es eine streng hierarchische Ordnung der Gefangenen untereinander. Sexuelle Nötigung sei an der Tagesordnung.

Aus der JVA Hameln wurde positiv angemerkt, dass die dortige Anstaltsleitung mit einigem Erfolg versucht habe, die hierarchischen Strukturen, die für ein Klima von Gewalt und Unterdrückung verantwortlich seien, durch verschiedene Maßnahmen aufzubrechen.

Mit Besorgnis nahm die Kommission zur Kenntnis, dass in allen drei Einrichtungen ein erheblicher Personalmangel bestehe, insbesondere an Wochenenden. So sei in Hameln eine aus zehn Justizvollzugsbeamten bestehende Besetzung für fast 600 Gefangene zuständig. In Weimar/Ichtershausen gingen die Personaleinsparungen so weit, dass die Gefangenen an den Wochenenden keine Möglichkeit zum Aufenthalt außerhalb der Zelle („Aufschlusszeit“) hätten. Sie könnten ihre Zellen von Freitagnachmittag bis Montagmorgen nicht verlassen.

Die Behörden in Thüringen, Niedersachsen und Sachsen-Anhalt werden aufgefordert, ihre Strategien zur Bekämpfung von Gewaltstrukturen zwischen den Gefangenen zu überprüfen. Insbesondere seien die für Jugendliche gedachten Strafanstalten stärker auf die besonderen Bedürfnisse von Jugendlichen auszurichten.

In ihrer Stellungnahme zu dem vorgelegten Bericht der CPT stellt die Bundesregierung „mit Befriedigung fest, dass der CPT bei seinem Besuch keine schwerwiegenden Missstände in den besuchten Einrichtungen festgestellt hat.“ Zur Frage der Gewaltanwendung zwischen Gefangenen antwortet die Bundesregierung wie folgt: „Diesen subkulturellen Praktiken wird neben der Heranziehung der Gefangenen zu regelmäßiger Arbeitsleistung und einem sinnvollen Freizeitangebot insbesondere mit gut ausgebildeten und motivierten Vollzugsbediensteten zu begegnen versucht.“ Und: „Zur Verhinderung der Einschüchterung und Gewalt unter den Gefangenen wird darüber hinaus seit April 2006 ein Aggressionsschwellentraining [...] durchgeführt.“ Für Sachsen-Anhalt sei laut Bundesregierung ein „Gesetz über den Vollzug der Jugendstrafe in Sachsen-Anhalt“ in Vorbereitung. Im Zusammenhang mit den Vorgängen an der JVA Siegburg verweist die Bundesregierung auf entsprechende Veröffentlichungen des kriminologischen Dienstes Nordrhein-Westfalens, wonach „in den Jahren 2003 bis 2006 knapp 2.500 Fälle von Gewalt in den Justizvollzugsanstalten des Landes“ gemeldet wurden. 30 Prozent dieser Fälle seien zur Anklage gebracht worden.

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Quellen