Angst vor Sex auch für Vatikan ein Grund eine Ehe zu beenden
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Vatikanstadt, 27.01.2007 – Nach katholischem Kirchenrecht besteht eine einmal geschlossene Ehe bis zum Tode eines der Ehepartner und kann nicht geschieden werden. Dennoch können Ehen annulliert werden, wenn sie zum Beispiel durch arglistige Täuschung zustande gekommen sind. Für die Richter des Vatikans zählen zu den Annullierungsgründen unter anderem auch Impotenz, Sex-Aversion oder Muttersöhnchen zu sein. Allein 2005 wurden so 69 Ehen für nichtig erklärt.
Quellen
- n-tv.de: „Grund: ‚Muttersöhnchen‘ – Vatikan annulliert 69 Ehen“ (27.01.2007)