Amtsgericht Bad Aibling wird aufgelöst. Ende von 1200 Jahren Gerichtsgeschichte.
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Bad Aibling / Wasserburg am Inn / Rosenheim (Deutschland), 03.06.2013 – Zum 1. Juni 2013 wurde die Zweigstelle Bad Aibling des Amtsgerichts Rosenheim offiziell aufgelöst.
Aufgrund verschärfter Sicherheitsbestimmungen an deutschen Gerichten wäre die Umrüstung des alten Gebäudes mit einem hohen technischen und finanziellen Aufwand verbunden gewesen. Da ohnehin eine Zentralisierung und Verschlankung der bayerischen Justizeinrichtungen geplant war, wurden alle Bereiche des Amtsgerichts am Hauptsitz Rosenheim konzentriert. Aus den gleichen Gründen wurde auch die Zweigstelle Wasserburg aufgelöst.
Zum Ausgleich ist geplant, die Vollstreckungsabteilung, die für Zwangsvollstreckungen und andere Maßnahmen zur Verwirklichung von Leistungsansprüchen durch staatlichen Zwang zuständig ist, von Rosenheim nach Bad Aibling zu verlagern.
Am Aiblinger Hofberg ist über 1200 Jahre Recht gesprochen worden. Die erste urkundlich überlieferte Verhandlung fand im Jahre 804 statt. In den folgenden Jahrhunderten war der Hofberg Sitz der Vogtei Aibling. 1293 wurde am Hofberg ein Pfleggericht eingerichtet, bis 1972 befand sich hier ein selbständiges Amtsgericht.
Nach Umwandlung in eine Zweigstelle des Amtsgerichts Rosenheim fanden in Bad Aibling noch bis Ende Mai 2013 Gerichtsverhandlungen statt.
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Hofberg von Bad Aibling um 1644 (Stich von Matthäus Merian)
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Hofberg mit den Gerichtsgebäuden im Hintergrund (2006)
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Hofberg von der Innenstadt aus gesehen (2006)
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Gerichtsverhandlung um 1570
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Angeklagter vor Gericht
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Quellen
Bearbeiten- Bayerisches Gesetz- und Verordnungsblatt: „Sechsundzwanzigste Verordnung zur Änderung der Verordnung über die amtsgerichtlichen Zweigstellen“ (In: Bayerisches Gesetz- und Verordnungsblatt. 10/2013. Verlag Bayerische Staatszeitung GmbH, S. 343, ISSN 0005-7134) (14.05.2013) PDF
- OVB online: „Amtsgericht ist ab heute Geschichte“ (01.06.2013)
- OVB online: „Amtsgerichte: Heute Auflösung der Zweigstellen“ (01.06.2013)