Amokläufer von Stuttgart in die Psychiatrie eingewiesen

Artikelstatus: Fertig 22:59, 14. Dez. 2005 (CET)
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Stuttgart (Deutschland), 14.12.2005 – Bei einem Amoklauf am 3. April dieses Jahres in einer Stuttgarter Kirche kam ein Mensch ums Leben, drei weitere wurden verletzt. Heute wurde das Urteil des Landgerichts Stuttgart gefällt. Das Urteil lautet: Einweisung in ein psychiatrisches Krankenhaus.

Nach Ansicht der Richter ist der Täter wegen religiösen Wahns schuldunfähig. Der Mann, ein Tamile, schlug in der Kirche mit einem Samurai-Schwert um sich und griff wahllos verschiedene Kirchgänger an. Er hatte ein Geständnis abgelegt und berief sich dabei auf einen Auftrag, den er von Gott erhalten habe. Jesus habe ihm die Hand mit dem Schwert geführt. Ein Gutachter diagnostizierte den Zustand des Angeklagten als paranoide Schizophrenie.

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Quellen