Al-Qaida bestreitet Verantwortung für Bhutto-Attentat
Veröffentlicht: 12:58, 30. Dez. 2007 (CET) Bitte keine inhaltlichen Veränderungen vornehmen. |
Islamabad (Pakistan), 30.12.2007 – Al-Qaida bestritt am 29. Dezember 2007, Urheber des Attentats auf Benazir Bhutto zu sein. Am Tag zuvor wurde eine diesbezügliche Meldung vom pakistanischen Fernsehsender „Ary TV“ verbreitet. Die Zeitung Asia Times zitierte überdies aus einem Telefonat mit Mustafa Abu al-Yazid, nachdem dieser den Mord als „ersten großen Sieg“ über die Verbündeten des Westens in Pakistan gefeiert hatte.
Baitullah Mehsud, mutmaßlicher Al-Qaida-Führer in Pakistan, ließ nun aber über einen Sprecher verlauten, dass die Terrororganisation nicht der Auftraggeber gewesen sei. Die Nachrichtenagentur AFP hatte per Satellitentelefon mit ihm gesprochen. Bei dem Attentat handele es sich demnach um „eine Verschwörung der Regierung, der Armee und der Geheimdienste“.
Bei den pakistanischen Offiziellen gibt es widersprüchliche Aussagen: Der Übergangs-Premierminister Mohammedmian Soomro sprach noch von Unklarheit, während das pakistanische Innenministerium Al-Qaida in der Verantwortung sah. Demnach hätte die Regierung Beweise. Es seien Botschaften von Baitullah Mehsud aufgefangen worden, in der dieser seinen Leuten zur Ausführung des Attentats gratuliert hätte.
Farhatullah Babar, ein Sprecher von Bhuttos Pakistanischer Volkspartei (PPP), warf der Regierung am Samstag vor, die „Al-Qaida-Theorie“ sei nur ein Ablenkungsmanöver. Die ermordete Parteiführerin hätte die Regierung mehrmals darauf hingewiesen, dass es auch Kräfte außerhalb der Terrororganisation gäbe, die ihr nach dem Leben trachteten. Ermittlungen seien aber niemals angestellt worden.
Themenverwandte Artikel
Quellen
- swissinfo.ch: „El-Kaida-Anführer weist Verwicklung in Bhuttos Ermordung zurück“ (29.12.2007)
- focus.de: „El Kaida macht Regierung verantwortlich“ (29.12.2007)
- taz.de: „Al-Qaida feiert Mord an Bhutto als Sieg“ (29.12.2007)
- heute.de: „El Kaida bestreitet Verwicklung in Bhutto-Mord“ (29.12.2007)