Air France erwartet Millionenklage
Toronto (Kanada) / Paris (Frankreich), 12.08.2005 – Eine Passagierin des in Toronto verunglückten A 340, Suzanne Deak, hat die Air France auf 75 Millionen Kanadische Dollar, rund 50 Millionen Euro, Schadenersatz verklagt. Die bei dem Unfall leicht verletzte Frau stammt aus Toronto. Sie tritt als Klägerin im Namen aller 297 Insassen des Airbus auf.
Im kanadischen Ontario reichte sie bei dem dort ansässigen Obersten Gericht der Provinz Ontario eine Sammelklage gegen drei Beklagte ein. Begründet wird die Klage mit der Fahrlässigkeit der Air France-Piloten sowie Vernachlässigung der Sorgfaltspflicht der Flughafenbetreiber und einer privaten kanadischen Flugüberwachungsgesellschaft. Nach Meinung der Passagiere wurde das Unglück durch ein fahrlässiges Zusammenwirken aller drei Angeklagten verursacht. Jeder Einzelne von ihnen hätte vor dem Unfall Fehler gemacht.
Mittlerweile haben die Ermittler auch Details der Evakuierung bekannt gegeben. Demnach erscheint es immer erstaunlicher, dass das Flugzeug bereits zwei Minuten nach der Bruchlandung geräumt war und bei dem Unfall keine Menschen getötet wurden.
So waren vier der acht Ausgänge der Maschine nach dem Unfall nicht zu öffnen und zwei Notrutschen defekt, so dass etliche Insassen zur Rettung in die Tiefe springen mussten. Die Evakuierung konnte deswegen nicht reibungslos und ohne Schaden für die Passagiere ablaufen.
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Quellen
- n-tv: „Nach Bruchlandung von Toronto Millionenklage eingereicht“ (07.08.2005)
- Frankfurter Rundschau: „Verletzte verklagt Air-France“ (07.08.2005)
- Rheinische Post: „Air-France-Passagierin klagt auf 50 Millionen Euro“ (07.08.2005)