AfD zieht gegen Regierung Merkel vor das Bundesverfassungsgericht

Veröffentlicht: 10:46, 24. Mai 2018 (CEST)
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Karlsruhe (Deutschland), 24.05.2018 – Die Bundestagsfraktion der AfD hat am 14. Mai gegen die Bundesregierung unter Bundeskanzlerin Angela Merkel ein Organstreitverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht eingeleitet. Die Fraktion wendet sich damit gegen die Entscheidung von Angela Merkel im Herbst 2015, die Grenze zu Österreich für Flüchtlinge aus dem Nahen Osten zu öffnen. Auf diese Grenzöffnung hin begaben sich binnen kurzer Zeit Hunderttausende Immigranten nach Deutschland. Nach Ansicht der AfD habe die Bundesregierung so gegen geltendes Recht verstoßen. Gegenstand des Verfahrens vor dem Bundesverfassungsgericht ist indes allein die Frage, ob die Regierung so Mitwirkungsrechte des Deutschen Bundestages verletzt hat.

Verhandlung vor dem Bundesverfassungsgericht (Symbolbild)

Die Erfolgsaussichten des Antrags beim Bundesverfassungsgericht werden in Fachkreisen bezweifelt. Als Hürde dürfte sich zunächst erweisen, dass die AfD zum Zeitpunkt der angegriffenen Entscheidung noch gar nicht im Bundestag vertreten war. Zwar darf eine Fraktion stellvertretend für den gesamten Bundestag eine Rechtsverletzung geltend machen. Sie muss aber grundsätzlich auch die Möglichkeit aufzeigen, selbst betroffen zu sein. Die Juristen der AfD-Fraktion argumentieren, die 2015 geschaffene Situation bestehe bis heute fort. Deshalb sei sie in ihren Rechten seit dem Zeitpunkt betroffen, seit welchem sie selbst dem Bundestag angehört. Weil dies erst seit dem 24. Oktober 2017 der Fall ist, so die AfD-Juristen, sei außerdem die Jahresfrist für einen solchen Antrag gewahrt. Sollte das Gericht den Antrag der AfD zulassen, ist auch die Entscheidung in der Sache noch nicht abzusehen. In der Vergangenheit hatte das Bundesverfassungsgericht immer wieder betont, dass „wesentliche Entscheidungen“ der Regierung durch das Parlament gebilligt werden müssen. Auf diese Rechtsprechung stützt die AfD ihre Klage: Die Öffnung der Grenzen habe langfristige Wirkungen auf das Gemeinwesen der Bundesrepublik sowie dessen finanzielle Ausstattung. Beides hatte das Gericht in der Vergangenheit als Kriterien dafür angeführt, dass die Regierung eine Entscheidung des Parlaments einholen müsse. Wie eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ausfallen könnte, ist gleichwohl noch offen. Seit 2015 hat der Bundestag verschiedene Maßnahmengesetze erlassen, um auf den Zuzug von Flüchtlingen zu reagieren. Möglich ist, dass er aus verfassungsjuristischer Sicht damit die Entscheidung der Bundesregierung nachträglich legitimiert und weiter präzisiert hat.

In der Presse mehrten sich vor allem Stimmen der Entrüstung, die gleichermaßen an der Zulässigkeit und Begründetheit des Antrags zweifelten. Verfassungsrechtler Joachim Wieland äußerte im Handelsblatt etwa Zweifel daran, dass die Entscheidung von 2015 die Rechte des Parlaments noch heute beschneide. Auch sei unklar, welches Recht des Bundestages oder der AfD-Fraktion überhaupt verletzt worden sei. Der Bundestag habe schließlich jederzeit die Möglichkeit gehabt, Fragen des Zuzugs von Flüchtlingen abweichend von der Regierungsentscheidung gesetzlich zu regeln. Vermutet wird, dass die AfD eine Niederlage vor dem Bundesverfassungsgericht anstrebe. Dies könne als Beleg für die These einer „links-grün dominierten Justiz“ politisch ausgeschlachtet werden und den Rechtsstaat gefährden.

Der Antrag wird zunächst der Bundesregierung zugestellt. Erst wenn auch deren Stellungnahme vorliegt, wird das Gericht über die Zulassung des Antrags entscheiden.


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