Absenkung des Pensionsniveaus von Beamten verfassungsgemäß
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Karlsruhe (Deutschland), 27.09.2005 – Der Staat darf die Höhe der Beamtenpensionen beschneiden, um das Versorgungssystem insgesamt zu sichern. Das Bundesverfassungsgericht wies damit die Verfassungsbeschwerde von drei Ruhestandsbeamten, die sich gegen Vorschriften des Versorgungsänderungsgesetzes 2001 gewandt hatten, ab.
Der Zweite Senat befand: „Die beanstandete Regelung verstoße nicht gegen die hergebrachten Grundsätze des Berufsbeamtentums, insbesondere greife die Regelung nicht in den Kernbestand des Alimentationsprinzips (Sicherung eines angemessenen Lebensunterhalts) ein.“
Die rot-grüne Bundesregierung hatte die Reform damit begründet, dass die Lebenserwartung auch der Beamten steige, zugleich aber immer mehr Beamte vorzeitig pensioniert würden. Das Bundesverfassungsgericht befand dazu: „Zwar sei im Beamtenrecht das Bemühen, Ausgaben zu sparen, in aller Regel für sich genommen keine ausreichende Legitimation für eine Kürzung der Altersversorgung. Die Verringerung des Versorgungsniveaus sei aber im Hinblick auf die Entwicklung der gesetzlichen Rentenversicherung gerechtfertigt. Auch habe der Gesetzgeber die ihm durch den Grundsatz des Vertrauensschutzes gezogenen Grenzen nicht überschritten.“
Bundesinnenminister Otto Schily (SPD) begrüßte die Entscheidung der Richter. Er betonte: „Damit leistet der öffentliche Dienst gleichermaßen seinen Beitrag zur Konsolidierung der Altersversorgungssysteme. Pensionäre und Rentner werden gleich behandelt“.
Der Innenexperte der FDP-Fraktion, Max Stadler, bezeichnete das Urteil als gelbe Karte für den Gesetzgeber. Die Absenkung der Pensionen habe gerade noch die verfassungsrechtlichen Hürden genommen, erklärte er.
Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) erklärte, Schuld an den Problemen der Altersversorgung seien die Dienstherren der Beamten, die unzureichend vorgesorgt hätten. Die Politik müsse nun alternative Finanzierungskonzepte entwickeln.
Der Chef der Gewerkschaft der Polizei (GdP), Konrad Freiberg, sprach von einem Schlag ins Gesicht der Pensionäre: „Damit haben die höchsten Richter erneut bewiesen, dass sie die finanziellen Interessen des Staatshaushaltes über die berechtigten Ansprüche der Betroffenen stellen“.
Die mit der Rentenreform verfügten Einschnitte in die Altersversorgung hat das Ende 2001 verabschiedete Versorgungsänderungsgesetz „wirkungsgleich“ auf die Beamtenpensionen übertragen. Betroffen sind 1,3 Millionen Pensionäre und Hinterbliebene. Der Höchstversorgungssatz, den Beamte nach 40 Dienstjahren erreichen, sinkt von 75 Prozent auf 71,75 Prozent des letzten Einkommens. Die Versorgung der Witwen sinkt von 60 auf 55 Prozent.
Quellen
- Urteil des Zweiten Senats: 2 BvR 1387/02 (27.09.2005)
- Pressemitteilung des Bundesverfassungsgerichts: „Verfassungsbeschwerde von drei Ruhestandsbeamten gegen Vorschriften des Versorgungsänderungsgesetzes 2001 abgewiesen“ (27.09.2005)
- AFP: „Absenkung von Beamtenpensionen ist zulässig“ (27.09.2005)
- Reuters: „Verfassungsgericht billigt Absenkung der Pensionen“ (27.09.2005)
- heute.de: „Verfassungshüter: Absenkung von Pensionen zulässig“ (27.09.2005)