Abmahnwelle wegen fehlendem Impressum in Facebook
Veröffentlicht: 15:38, 16. Sep. 2012 (CEST) Bitte keine inhaltlichen Veränderungen vornehmen. |
Eine nicht unerhebliche Anzahl gewerblicher Betreiber von Facebook-Pages in Deutschland erhielt in den vergangenen Wochen eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung der Firma Binary Services GmbH, Geschäftsführer Florian Blischke und Marco Hahn. Die Abmahnungen werden durch die Kanzlei des Rechtsanwalts Hans-Werner Kallert (Kanzlei HWK) ausgesprochen.
Insbesondere Herr Florian Blischke ist in der Vergangenheit im Zusammenhang mit Filesharing-Abmahnungen in Erscheinung getreten. Nun werden Betreiber von gewerblichen Facebook-Seiten, die kein Impressum vorhalten, mit einer Abmahnung bedacht. In dieser Abmahnung erhalten die Betroffenen die Aufforderung zur Abgabe einer vorformulierten strafbewehrten Unterlassungserklärung sowie eine Kostenrechnung der Kanzlei in Höhe von 265,70 Euro.
Ein den gesetzlichen Anforderungen entsprechendes Impressum muss auf gewerblichen Facebook-Seiten nicht nur vorhanden, sondern für den Besucher dieser Seiten auch leicht zu finden sein. In den aktuellen Abmahnungen wird auf ein Urteil des LG Aschaffenburg vom 19.08.2011 (Az. 2 HK O 54/11) abgehoben. Anwälte raten öffentlich, die mit der Abmahnung übersandte Unterlassungserklärung zumindest nicht in unmodifizierter Form abzugeben, und stellen Indizien, die für ein rechtsmissbräuchliches Abmahnverhalten der Firma Binary Services GmbH sprechen, zusammen.
Quellen
Bearbeiten- Heise: „Abmahnungen gegen Facebook-Pages“ (17.08.2012)
- Heise Resale: „Abwehr von Facebook-Abmahnungen“ (21.08.2012)
- RatgeberRecht.eu: „Abmahnung Binary Services GmbH Impressum Facebook“ (14.08.2012)