Abdelghani Mzoudi will Schadensersatz von Deutschland

Agadir Marrakesch (Marokko) / Karlsruhe (Deutschland), 25.06.2005 – Abdelghani Mzoudi, am 9. Juni 2005 vom Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe vom Terrorvorwurf freigesprochener Marokkaner, erwägt, die deutschen Behörden möglicherweise auf Schadensersatz zu verklagen.

Diese Information gab Mzoudis Anwalt Michael Rosenthal bekannt. Er war am Dienstag mit Mzoudi nach Marokko geflogen und am Donnerstag wieder zurück gekehrt.

Als Begründung nannte Rosenthal „das Verfahren hat die Lebensplanung Mzoudis zerstört“. Die deutschen Behörden müssen nun mit einer Klage rechnen, falls es eine Möglichkeit gäbe, Entschädigungszahlungen einzuklagen. Der Anwalt weiter: „Konkrete Pläne gibt es aber noch nicht“.

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