Ab 2013 Rechtsanspruch auf Krippenplatz
Artikelstatus: Fertig 19:44, 15. Mai 2007 (CEST) Bitte keine weiteren inhaltlichen Veränderungen vornehmen, sondern einen Folgeartikel schreiben. |
Berlin (Deutschland), 15.05.2007 – Die Koalitionsspitzen von CDU und SPD haben sich am Montag, dem 14. Mai, bei einem Gespräch auf einen Rechtsanspruch auf Krippenplätze für Kinder ab dem 13. Lebensmonat geeinigt. Demnach soll in den nächsten sechs Jahren das Angebot auf 750.000 Plätze ausgebaut werden. Eltern, die ihre Kinder zu Hause betreuen, sollen ein Betreuungsgeld in Höhe um 150 Euro bekommen.
Einen Rechtsanspruch soll es allerdings nur dann geben, wenn für rund 35 Prozent der Kinder unter drei Jahren ein Betreuungsplatz zur Verfügung steht. Vor dem Gespräch gab es zwischen den Parteien unterschiedliche Zielvorstellungen, ab wann der Rechtsanspruch gelten soll. Die SPD wollte einen solchen schon ab 2010 haben, sie konnte sich allerdings nicht durchsetzen.
Für die Finanzierung des Projektes werden die öffentlichen Haushalte schätzungsweise zwölf Milliarden Euro benötigen, ein Drittel davon will der Bund aufbringen. Der Rest soll von den Ländern und den Kommunen beigesteuert werden. Die Vorlage des Gesetzentwurfs ist noch vor der nächsten Bundestagswahl geplant.
Quellen
- Spiegel Online: „Rechtsanspruch auf Krippenplatz - keine Einigung bei Mindestlohn“ (14.05.2007)
- Tagesschau: „Rechtsanspruch auf Krippenplatz ab 2013“ (15.05.2007)
- heute.de: „Koalition: Recht auf Krippenplatz ab 2013“ (15.05.2007)