76-jährige Flaschensammlerin aus München verurteilt
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München (Deutschland), 21.09.2017 – Das Sammeln leerer Pfandflaschen ist in deutschen Bahnhöfen laut Hausordnung der Deutschen Bahn nicht erlaubt. Dass sich hieraus auch strafrechtliche Konsequenzen ergeben können, musste nun eine 76-jährige Münchnerin am eigenen Leib erfahren. Die Frau besserte ihre Rente regelmäßig mit dem Sammeln von Pfandflaschen auf, so auch im Münchener Hauptbahnhof.
Bereits 2015 wurde sie dabei erwischt und erhielt daraufhin ein Hausverbot, das vor einem Jahr allerdings endete. Nachdem dieselben Mitarbeiter der Deutschen Bahn sie jedoch erneut dabei beobachteten, wie sie zwei leere Bierflaschen einsteckte, brachten sie die Sammlerin aus dem Gebäude und erstatteten Strafanzeige wegen Hausfriedensbruchs. Die Rentnerin wurde nun zu einer Geldstrafe von 2.000,- € verurteilt und erhielt einen Eintrag ins Vorstrafenregister. Vor allem die Geldstrafe sei schwer zu tragen, da ihr das Geld an anderer Stelle fehle. Indessen hat der Vorstand der Straßenzeitung „Münchner Charity“ einen Spendenaufruf gestartet, um die Rentnerin finanziell zu unterstützen. Eine Online-Petition für Strafbefreiung wurde bereits von 40.000 Menschen unterschrieben. Juristisch sind solche Petitionen allerdings bedeutungslos. Dagegen erklärte der Bahnkonzern in den kommenden Tagen das Gespräch mit der Rentnerin suchen zu wollen. An der Hausordnung halte man indes fest.
Am 20.10.2017 stellt die Huffington Post die Geschehnisse in ein anderes Licht. So wurde die Staatsanwaltschaft München zitiert, dass weder eine 2.000 Euro-Strafe ausgesprochen wurde, noch die Dame vorbestraft wäre. Vielmehr seien insgesamt 3 Geldstrafen gegen die Frau verhängt worden, weil sie wiederholt gegen das Hausverbot verstoßen hatte. So bedürftig, wie in der Presse dargestellt, sei diese gar nicht, da diese im Besitz einer Eigentumswohnung und von Mieteinnahmen sei. Die Frau selbst bestätige auch, dass sie nicht bedürftig sei.
Quellen
Bearbeiten- Spiegel Online: „München: Rentnerin sammelt Pfand und wird vorbestraft“ (21.09.2017)
- tz: „Hausverbot am Hauptbahnhof erschüttert Leser: Flaschensammlerin Anna bewegt ganz Deutschland - so geht es ihr jetzt“ (22.09.2017)
- Huffington Post: „Flaschensammlerin muss 2000 Euro zahlen? Wieso die Empörung über einen Fall in München falsch war“ (20.10.2017)