12 Jahre Haft für Mord an Feinkostverkäuferin
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Fulda (Deutschland), 24.12.2009 – Ein nicht alltägliches Urteil verhängte ein Richter am Landgericht Fulda am 22. Dezember 2009 in einem Mordprozess. Obwohl am Vortag sowohl Staatsanwaltschaft als auch Verteidigung die Beweislage für nicht ausreichend für eine Verurteilung hielten und deshalb Freispruch beantragten, sah das Gericht die Schuld des Angeklagten als erwiesen an und verhängte 12 Jahre Haft. Lediglich die Nebenklagevertretung, der Anwalt der Mutter des Opfers, hatte eine lebenslange Freiheitsstrafe beantragt.
Der inzwischen 46 Jahre alte Angeklagte ist mehrfach vorbestraft. Im Jahr 1988 ist er, so die Überzeugung des Gerichts, zunächst als Anhalter bei einer 21 Jahre alten Feinkostverkäuferin mitgefahren. Anschließend habe er die Frau aus Habgier erschlagen. An der später in einem Wald bei Neuenstein-Obergeis gefundenen Leiche wurden DNA-Spuren entdeckt, die auf den Angeklagten hinwiesen. Die Zuordnung der DNA-Spuren war erst durch die Fortschritte der kriminalistischen Analyseverfahren möglich geworden. Daher war das Verfahren wieder aufgenommen worden.
Nach der Urteilsverkündung brach der fassungslose Angeklagte in Tränen aus und beteuerte weiterhin seine Unschuld, weshalb eine Zwangspause eingelegt werden musste, bevor das Gericht die einstündige Begründung vortragen konnte. Dazu wurde der Verurteilte von der Verhandlung ausgeschlossen, da er diese zu stören drohte.
Das Gericht minderte die Strafhöhe, die bei Mord im Regelfall lebenslang ist, da der Angeklagte zum Tatzeitpunkt aufgrund einer Heroinabhängigkeit vermindert schuldfähig war.
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Quellen
- hersfelder-zeitung.de: „12 Jahre Haft im Mordfall Scheib“ (23.12.2009)
- fuldaerzeitung.de: „Zwölf Jahre Haft wegen Mordes“ (23.12.2009)