Österreich: Nationalrat verhindert Kampls Vorsitz

Wien (Österreich), 09.06.2005 - Heute verabschiedete der österreichische Nationalrat eine Änderung des Verfassungsgesetzes, die dem Landtag nachträglich die Möglichkeit einräumt, die Kandidatenliste für den Vorsitz in der Länderkammer umzureihen. Damit wird Siegfried Kampl nicht automatisch ab 1. Juli die Präsidentschaft des Bundesrates antreten können.

Kampl stieß bei allen Parteien wegen seiner umstrittenen Meinung über das Dritte Reich („Wehrmachtsdeserteure sind Kameradenschweine“) auf Kritik und wurde mehrmals zum Rücktritt als Bundesrat aufgefordert. Kampl würde aufgrund der verfassungsrechtlichen Bestimmungen per 1. Juli 2005 zum Präsidenten des Bundesrates ernannt.

Um dies zu verhindern, musste mittels einer Zweidrittelmehrheit im Nationalrat eine Verfassungsänderung beschlossen werden. Somit besteht jetzt für die Landtage die Möglichkeit, einen anderen Vertreter zum Bundesratspräsidenten zu bestimmen.

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