Wahlrecht paradox: Wenn eine Stimme der Partei schadet

Artikelstatus: Fertig 22:11, 20. Sep. 2005 (CEST)
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Berlin / Dresden (Deutschland), 20.09.2005 – In der allgemeinen Unsicherheit nach dem nicht eindeutigen Ergebnis der Bundestagswahl ist die Aufmerksamkeit vom Wahlkreis 160 („Dresden I“), in dem erst am 2. Oktober gewählt wird, weitgehend abgerückt. Doch könnten sich durch taktisches Wahlverhalten hier noch leichte Verschiebungen bei der Sitzverteilung ergeben. Ein Sitzverlust für die CDU wäre möglich - ausgerechnet dann, wenn sie gut abschneidet. Schuld daran ist das komplizierte deutsche Wahlrecht.

Es klingt verrückt, doch es ist Realität: Das so genannte „Negative Stimmgewicht“ sorgt regelmäßig dafür, dass eine Stimme für eine Partei dieser im Resultat schadet. Zuletzt geschah dies bei der Bundestagswahl 2002, als die Bremer SPD-Kandidatin Cornelia Wiedermeyer nicht in den Bundestag einzog. 50.000 Stimmen für die SPD in Brandenburg zu viel hatten die SPD einen Sitz gekostet.

Eine solche Konstellation ist auch diesmal denkbar. Rund 41.000 Stimmen für die CDU im Wahlkreis 160 würden genügen, um dieser einen Sitzverlust zu bescheren. Dies würde den Abstand zwischen SPD und CDU im Bundestag von 222:225 Sitzen auf 223:224 Sitze verringern. Da bei der letzten Bundestagswahl 2002 in diesem Wahlkreis gar 49.638 Zweitstimmen für die CDU abgegeben wurden, ist dieses Szenario nicht unwahrscheinlich. Eine mögliche kuriose Folge könnte sein, dass zum einen die CDU ihre Anhänger auffordert, gegen sie zu stimmen, aber zum anderen die SPD dazu aufruft, die CDU zu wählen. Aber auch eine umgekehrte Sitzverschiebung wäre rein rechnerisch möglich, wenngleich doch äußerst unwahrscheinlich: Sollte die SPD ihr Zweitstimmenergebnis von 2002 von 53.507 Stimmen um rund 50.000 Stimmen verbessern, würde sie einen Sitz an die Grünen verlieren.

Hintergrund der Rechenspiele sind die so genannten „Überhangmandate“: Wenn eine Partei über direkt gewählte Kandidaten mehr Sitze erzielt, als ihr rein rechnerisch nach den Mehrheitsverhältnissen der Zweitstimme zustehen, wird der Bundestag über seine nominelle Größe hinaus erweitert. Ein solches Überhangmandat würde die CDU aber verlieren, wenn sich über die Zweitstimme der Dresdner die Mehrheitsverhältnisse zugunsten der CDU verschieben.

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