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Berlin (Deutschland), 11.03.2005 – Die Bundesvorsitzende der Grünen, Claudia Roth, betonte hinsichtlich der Präzisierung des Versammlungsrechts, dass mit der Novelle des Versammlungsrechts die Würde der Opfer des Nationalsozialismus geschützt werde.

Brandenburger Tor

Es benötige eine besondere Sensibilität, wenn es darum gehe, die Würde der Opfer gegenüber den Verherrlichungen der nationalsozialistischen Gewalt- und Willkürherrschaft zu verteidigen. In diesem Zusammenhang kritisierte die Bundesvorsitzende Roth die Entscheidung der FDP, die mit der Ablehnung der Präzisierung keinerlei geforderte Sensibilität gegenüber den Opfern und der Geschichte zeige.

Es gebe kein Recht der Rechtsextremen, die Opfer der Nationalsozialisten zu verhöhnen. Daher werde es mit der Veränderung des Versammlungsrechts leichter möglich sein, rechtsradikale Aufmärsche in Zukunft an historischen Plätzen zu verbieten. Künftig könnten Landesregierungen die Orte historischer Stätten selbst festlegen, an denen Aufmärsche verboten würden, so Roth.

Der Forderung der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestages nach einer Ausweitung der Bannmeile bis zum Brandenburger Tor erteilte Roth eine klare Absage. „Die Funktionsfähigkeit des Parlaments ist durch Versammlungen am Brandenburger Tor nicht in Frage gestellt“, so Roth wörtlich.

Bei der heutigen Präzisierung des Versammlungsrechts geht es in erster Linie um die Schaffung von Möglichkeiten, künftig rechtsradikale Demonstrationen an historisch bedeutsamen Orten einfacher zu verbieten. Die FDP hatte die Präzisierung mit dem Hinweis auf drastische Einschnitte in die Bürgerrechte abgelehnt.

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