Urteil des Europäischen Gerichtshofes zum Datenschutz wird umgangen

Artikelstatus: Fertig 00:06, 4. Jun. 2006 (CEST)
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Washington D.C. (Vereinigte Staaten), 04.06.2006 – Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat am Mittwoch die Praxis der Übermittlung personenbezogener Daten von Flugpassagieren im transatlantischen Flugverkehr für nichtig erklärt. Diese Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union und den Vereinigten Staaten war im Kontext der Terrorismusbekämpfung vereinbart worden. Doch trotzdem ändert diese Entscheidung wohl nichts an der zukünftigen Situation für Flugreisende. Informationen über europäische Fluggäste werden wohl auch weiterhin an die amerikanischen Behörden übermittel werden – das hat die EU-Kommission in Brüssel in einer ersten Stellungnahme zum Urteil des Europäischen Gerichtshofs erklärt.

Passagiere müssen auch nach dem EuGH-Urteil damit rechnen, dass personenbezogene Daten an die US-Behörden weitergeleitet werden

Denn das Gericht begründete das Urteil nicht etwa damit, dass die Privatsphäre der Fluggäste geschützt werden müsse, sondern argumentierte, dass lediglich die rechtliche Basis für die Entscheidung der EU-Kommission fehle. Damit bezogen sie sich nicht auf die datenschutzrechtlichen Bedenken des EU-Parlaments. Die EU-Kommission hätte sich bei Schließung der Vereinbarung nicht auf die EU-Datenschutzrichtlinie berufen dürfen, weil diese nicht greife, wenn es um die staatliche Sicherheit und Strafverfolgung gehe. Die Daten, die an amerikanische Behörden übermitteln werden, seien aber dafür bestimmt gewesen.

Kommissionssprecher Johannes Laitenberger sagte außerdem, dass der EuGH eine Frist bis Ende September gesetzt habe, bis zu der eine Rechtsgrundlage für die Vereinbarung gesucht werden könne. Zumindest bis dahin werden die Fluggesellschaften, die amerikanische Flughäfen anfliegen, auch weiterhin Daten der Passagiere herausgeben. Ansonsten drohen erhebliche Strafen und der Entzug der Landeerlaubnis.

Der Hof habe nicht gesagt, ob der Inhalt des Abkommens in Ordnung sei, unterstrich Laitenberger, „er hat nur gesagt, dass es nicht in unsere Zuständigkeit fällt“.

Zudem befürchten die EU-Parlamentarier, dass die Vereinigten Staaten nun bilaterale Verhandlungen mit den einzelnen EU-Ländern führen und damit die Kompetenz des EU-Parlaments umgehen.

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Quellen