Urteil: Lebenslange Haftstrafen wegen Mordes für Jacquelines Eltern

Veröffentlicht: 22:30, 27. Mär. 2009 (CET)
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Gießen (Deutschland), 27.03.2009 – Lebenslang lautet das Urteil gegen die Eltern der kleinen Jacqueline, die im Alter von nur 24 Monaten sterben musste. Ihre Eltern haben sie qualvoll verhungern und verdursten lassen. Sie gaben an, überfordert gewesen zu sein. Dennoch wurde unterlassen, das Jugendamt einzuschalten. Außerdem kam zutage, dass die Mutter das vorhandene Babyphon zeitweise ausschaltete, weil sie das Geschrei des völlig verwahrlosten und sich selbst überlassenen Kleinkindes im Stockwerk über der eigenen Wohnung nicht mehr ertragen konnte. Das Gericht stellte jedoch keine besondere Schwere der Schuld fest, so dass eine vorzeitige Haftentlassung wegen guter Führung nach 15 Jahren möglich ist.

Der Vater nahm das neuerliche, deutlich härtere Urteil mit Bestürzung auf, während die Mutter fast teilnahmslos wirkte. Im Gerichtssaal wurde es hingegen mit großem Beifall quittiert, was der Richter jedoch sofort unterbinden ließ. In der ersten Instanz vor gut einem Jahr waren die beiden Angeklagten zu milde verurteilt worden; dieses Urteil war vom Bundesgerichtshof aufgehoben worden. So wurde die Mutter nur wegen Totschlags und Misshandlung Schutzbefohlener zu acht Jahren Haft vom Landgericht Marburg und der Vater wegen unterlassener Hilfeleistung und fahrlässiger Tötung zu drei Jahren und drei Monaten Gefängnisstrafe verurteilt. Der Bundesgerichtshof wertete das Urteil wegen formeller Fehler als unzureichend und ließ das Verfahren neu aufrollen.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, da die Verteidigung angekündigt hat, gegen das Urteil in Revision zu gehen.

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Quellen